Stundenlange Verspätungen: SkyEurope muss Ersatz leisten.
1. Kann ich mit SkyEurope beruhigt in Urlaub fliegen?
Die Airline
verspricht es. Sollte ein Flug unerwartet ausfallen, haben die Fluggäste
laut EU-Fluggastverordnung 261/2004 das Recht auf einen Ersatzflug, wenn
nötig bezahlte Übernachtung, usw. Wird ein Flug gestrichen, gibt es eine
Refundierung und Entschädigung. Übrigens: Ab 5 Stunden Verspätung kann man
stornieren.
2. Wer kann mir jetzt Auskunft geben?
Rechtzeitig vor dem Flug
die Airline kontaktieren. Sollte der Flug ausfallen und die Airline längere
Zeit nicht erreichbar sein, kann man den Ersatzflug notfalls selbst
organisieren und ihr in Rechnung stellen, so das
Konsumentenschutzministerium. Infos auch auf www.europakonsument.at
3. Wie kann ich meine Rechte geltend machen?
Notfalls durch
Klage: entweder am Sitz der Airline, oder im Land des Ab- bzw.
Zielflughafens. Also auch in Österreich, wenn man in Wien startet/landet.
4. Was passiert, sollte SkyEurope pleite gehen?
Dann ist niemand
mehr da, um Ersatz zu leisten. Nur Pauschalreisende sind dagegen versichert.
5. Und wenn ich meinen Flug stornieren will?
Stornos sind meist
teuer. Man hat aber zumindest das Recht, Steuern und Startgebühren
refundiert zu erhalten.