Koffer nicht da?

Ansprüche bei verlorenem Fluggepäck

23.11.2012

Verbesserte Regelung: Entschädigung pro Fluggast und nicht pro Koffer.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Schadenersatzansprüche von Familien und anderen Reisegruppen für verlorenes Fluggepäck verbessert. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil besteht Anspruch auf Schadenersatz jeweils für den einzelnen Reisenden, auch wenn sich Gegenstände im Koffer eines Mitreisenden befanden oder wenn das eigene Gepäck von einem Mitreisenden aufgegeben wurde. (Az: C-410/11)

Fluggepäck

Der Verlust von Fluggepäck ist im Abkommen von Montreal von 1999 geregelt. Danach haften die Fluggesellschaften in Höhe von bis zu 1.000 sogenannten Sonderziehungsrechten, einer Kunstwährung des Internationalen Währungsfonds. 1.000 Sonderziehungsrechte entsprechen derzeit rund 1.190 Euro.

Aktueller Fall
Im Streitfall hatte eine spanische Familie auf dem Flug mit Iberia von Barcelona nach Paris beide Koffer verloren. Die spanischen Gerichte wollten nun vom EuGH wissen, ob es eine Entschädigung nur jeweils für die Koffer der Eltern gibt - oder für jeden Reisenden.

Nach dem Luxemburger Urteil besteht ein Schadenersatzanspruch für jeden Reisenden, auch wenn sich die eigenen Gegenstände im Gepäck eines Mitreisenden befanden. Nur so werde der von dem Abkommen angestrebte "gerechte Interessenausgleich" erreicht.

Im Ergebnis kann die Familie daher Schadenersatz bis zu 4.000 Sonderziehungsrechten bekommen. Dafür muss sie allerdings glaubhaft machen, dass auch die Kinder entsprechend wertvolle Sachen in den Koffern der Eltern hatten. Dies sollen nun die spanischen Gerichte prüfen.

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