Hat man bei einer Luftraumsperre Anspruch auf Ersatzleistungen?
Müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren das Hotel bezahlen, wenn diese wegen der Aschewolke nach dem Ausbruch des isländischen Gletschervulkans Eyjafjalla nicht weiterreisen können?
Anspruch auf Entschädigung?
Durch die Vulkanaschewolke in
EU-Staaten gestrandete Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung. Darauf
wies der EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hin.
Fluggesellschaften müssten ihren Passagieren soweit erforderlich Erfrischungen, Mahlzeiten und Unterkunft zur Verfügung stellen und ihnen die Wahl zwischen Flugpreiserstattung und einer Umleitung zum Bestimmungsort lassen. "In einem außerordentlichen Fall wie diesem bekommen Passagiere aber nicht zusätzliche finanzielle Entschädigung wie es der Fall wäre, wenn die Verspätungen oder Ausfälle auf die Fluggesellschaft zurückzuführen wären", sagte Kallas.
Was tun, wenn ich einen Flug gebucht habe?
Entweder Sie lassen
sich das Ticket erstatten, oder Sie versuchen Ihren Flug umzubuchen.
Wer zahlt das Hotel?
Fallen Hotelübernachtungen vor der Abreise
an, dann muss die Airline die Kosten dafür übernehmen. Verluste am Zielort
müssen die Fluggesellschaften allerdings nicht übernehmen. Kommt man erst
zwei Tage später im Urlaub an, muss das Hotelzimmer trotzdem für die
gebuchte Zeit bezahlt werden.