Sammeln und verarbeiten
Auch Österreich sammelt bald Fluggastdaten
21.06.2018Innenausschuss billigt neues PNR-Gesetz.
Auch Österreich wird künftig systematisch Daten von Flugpassagieren sammeln und verarbeiten. Eine beim Bundeskriminalamt neu einzurichtende Fluggastdatenzentrale soll die von den Fluglinien zu liefernden Daten auswerten und u. a. Staatsanwaltschaften, Gerichten, Nachrichtendiensten und Zollbehörden zur Verfügung stellen.
Verwendet werden dürfen die gesammelten Daten ausdrücklich nur für Zwecke der Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten, wobei grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Höchststrafe für das jeweilige Delikt mehr als drei Jahre beträgt. Darunter fallen etwa Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Waffen- und Drogenhandel, Korruption, Cyberkriminalität, Schlepperei, Organhandel, Umweltkriminalität, Produktpiraterie, Vergewaltigung, Kriegsverbrechen, Entführungen, organisierte Kfz-Diebstähle sowie Wirtschaftsspionage.
Informationen werden umfangreich gesammelt
Erfasst werden nicht nur Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontaktangaben der Flugpassagiere, sondern auch andere Informationen, über die die Fluglinien verfügen, wie Reiseverlauf, Zahlungsinformationen, Gepäcksangaben, Namen von Mitreisenden und etwaige weitere erhobene Daten wie Passnummer und Staatsangehörigkeit. Die entsprechenden Daten sind von den Fluglinien zunächst 24 bis 48 Stunden vor Abflug und dann noch einmal nach dem Boarding zu übermitteln.
Das entsprechende Gesetz wurde heute im Innenausschuss mit Koalitionsmehrheit beschlossen, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Österreich setzt damit eine im Jahr 2016 beschlossene EU-Richtlinie um. Kritisch werden die neuen Bestimmungen von der Opposition beurteilt, die insbesondere bemängelt, dass Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Pflicht zur Datenübermittlung, die grundsätzlich nur für Flüge aus Drittstaaten gilt, per Verordnung auf innereuropäische Flüge ausdehnen kann.
Eigentlich hätte Österreich die einschlägige EU-Richtlinie bis zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umsetzen müssen. Nun tritt sie mit Kundmachung des Gesetzes in Kraft.