Reiselust

Darüber ärgern wir uns im Urlaub

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Größte Aufreger heuer: Flugbuchungen, Flugzeiten, verlorenes Gepäck.

Der Urlaub ist schon vorbei? Aber nicht in guter Erinnerung? Heuer gab es mehr als dreimal so viele Anfragen wie noch 2008 allein nur zu den Fluglinien. Ein Hauptgrund war der Gläubigerschutzantrag von Sky Europe. Verspätete oder geänderte Flugzeiten sowie kein Gepäck am Reiseziel vermiesten ebenfalls den Urlaub. Weiteres Ärgernis war die Unterkunft - schmutzige Zimmer, Schimmel im Bad, Ungeziefer. Die Anfragen betrafen vor allem die Urlaubsländer Italien, Spanien, Türkei sowie Niederlande und England, was auch durch Sky Europe mitbedingt war. Das zeigt eine erste AK Bilanz von 239 Urlaubsbeschwerden (2008: 183).

Anfragen zu Airlines verdreifacht
Die Anfragen zu den Airlines nahmen heuer stark zu (141, 2008: 40) - sie haben sich mehr als verdreifacht. Auslöser war Sky Europe (102) - wobei zwei von drei Anfragen den Gläubigerschutzantrag beim slowakischen Insolvenzgericht betrafen. Viele KonsumentInnen waren verunsichert. Sie wollten wissen, welche Auswirkungen das Verfahren auf ihre Flugbuchung hat sowie auf schon lange ausständige Rückerstattungen von Ticketpreisen und auf Entschädigungszahlungen aus gestrichenen Flugstrecken oder Flugabsagen. Ein Drittel der Sky-Europe-Anfragen betraf "normale" Probleme mit dem Gepäck, Flugzeiten oder erst kurz vor dem Abflug verlangte Gebühren.

Frist für Kundenforderungen bei SkyEurope
Die insolvente slowakische Fluglinie SkyEurope unterzieht sich derzeit einem Reorganisationsverfahren. Für SkyEurope-Kunden besteht dabei die Möglichkeit, bis 17. August Forderungen anzumelden. Angemeldet werden können Forderungen, die bis 22. Juni 2009 entstanden sind. Zum Großteil wird es sich um Forderungen in Bezug auf gestrichene Flüge handeln.

Europäisches Verbraucherzentrum

Wichtig ist es, dem Musterbrief auch eine Kopie der Buchungs- und Zahlungsbestätigung für das Flugticket beizulegen, sowie die Stornierungsmitteilung durch Sky Europe. Zusätzlich ist zu empfehlen, ein kurzes Schreiben an den Verwalter zu schicken, in dem man um eine Bestätigung ersucht, dass die Forderungsanmeldung eingegangen ist und die Unterlagen vollständig sind.

Probleme mit Flugverkehr
Generell rangierten heuer bei den Verbraucheranfragen Probleme mit dem Flugverkehr ganz oben. So regte sich fast jeder dritte Konsument über seinen Flug auf. Die Beschwerdeliste ist lang: Flüge werden zusammengelegt oder gestrichen; Verspätungen; geänderte Flugzeiten; ein anderer Abflughafen, etwa München statt Wien; nachträglich am Urlaubsort eingetroffenes Fluggepäck - bis zu fünf Tage später; verlorene Koffer - so war etwa bei einem Konsumenten eine Tauchausrüstung um 4.600 Euro weg.

Mangelhaftes Hotel
Fast jeder fünfte Verbraucher ärgerte sich über die mangelhafte Hotelunterbringung. Die Zimmer waren schmutzig oder abgewohnt. Im Bad war Schimmel oder es krabbelte Ungeziefer (Ratten und Bettwanzen). Missstimmung brachten auch dreckige Strände oder Pools sowie Freizeitangebote, die nicht dem Katalog entsprachen.

Stornogebühren
Jeder Zehnte hatte Fragen zu den Stornogebühren - zum Beispiel wie hoch darf sie sein, oder wann kann kostenlos storniert werden. Einige KonsumentInnen beklagten Leistungsmängel wie Programmänderungen. Andere wiederum hatten Preisprobleme. So wurde mehrmals kritisiert, dass Fluglinien die Bruttopreisauszeichnung missachten.

Die AK analysierte die ersten Beschwerden von 239 KonsumentInnen. Sie ließen sich beim Verein von Konsumenteninformation (VKI) von Mitte Juni bis Mitte Juli beraten.

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Nicht mit dem Flug mitgekommen, weil der Check-In-Schalter plötzlich streikte oder schimmelige Zimmer und viel Lärm - das vermiest den Urlaub. Die AK rät: Wenn der Reiseveranstalter die Mängel nicht gleich am Urlaubsort behoben hat, dann reklamieren Sie sofort nach der Rückkehr von der Reise.

Konkrete Fälle aus der AK Beratung: "Sitzengeblieben" statt Heimflug
Ein Bekannter von Frau H. buchte online für sie, ihren Sohn und fünf weitere Personen Hin- und Retourflüge nach London. Beim Hinflug verlief alles reibungslos. Zum Heimflug fanden sich alle eineinhalb Stunden vor Abflug am Flughafen London Stansted ein. Aber: Der Self Check In klappte ausgerechnet bei Frau H. und ihrem Sohn nicht. Sie stellten sich schließlich an den regulären Check-In-Schalter in die Schlange. Da die Zeit knapp wurde, machten sie auf ihr Problem aufmerksam. Das Bodenpersonal half nicht. Endlich kamen sie am Schalter dran, aber es war zu spät. Sie mussten am nächsten Tag fliegen, zwei Ersatztickets um 100 Pfund kaufen und die Nacht in London verbringen. Wieder zu Hause, reklamierte Frau H. bei der Fluglinie - ohne Erfolg. Die Fluglinie verweigerte die Übernahme der Kosten der Ersatztickets und eine Entschädigung nach der Fluggastrechte-Verordnung. Sie wandte sich an die AK. Die AK prüft nun ein Musterverfahren.

Feuchte, Schimmel, Lärm statt "exklusives 5 Sterne Hotel" Frau R. wurde durch ein Zeitungsinserat auf das Angebot aufmerksam: Fünf Tage Badeurlaub in der Türkei kombiniert mit einer zweitägigen Rundfahrt nach Pamukkale und Ephesos. Die gebuchte Reise verlief aber leider anders, als erwartet. Das Hotel war nicht wie versprochen ein "exklusives 5 Sterne Hotel". So waren etwa die Wände der Zimmer feucht und teilweise schimmelig. Die Nachtruhe wurde durch betrunkene, randalierende Jugendliche empfindlich gestört. Ein Zimmerwechsel nach Rückkehr von der Rundreise brachte keine wirkliche Verbesserung. Zu allem Überfluss und ohne Vorinformation bot die Rundreise weniger "unvergessliche Einblicke in die Antike" als mehrstündige Verkaufsveranstaltungen von Schmuck, Teppichen und Lederwaren. Frau R. reklamierte nach der Reise beim Reiseveranstalter. Er lehnte eine Preisminderung ab. Daraufhin wandte sie sich an die AK. Derzeit läuft eine AK-Intervention.

Wie Sie für den verpatzen Urlaub noch etwas rausholen können - Tipps der AK

+ Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend. Ein Musterbrief ist auf der AK Homepage.

+ Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Orientierung bietet die "Frankfurter Tabelle". Sie finden sie im Web unter www.arbeiterkammer.at.

+ Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.

+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben - Fotos, Zeugen, Videos.

Mehr Infos: www.arbeiterkammer.at

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