Zoll-Vorschriften
Das bleibt besser im Urlaubsland
30.01.2007
Muscheln und Korallen sind beliebte Mitbringsel aus dem Urlaub, ihre Mitnahme ist jedoch nicht überall erlaubt.
Muscheln und Korallen sind beliebte Mitbringsel aus dem Urlaub. Ihre Einfuhr ist jedoch illegal. Bei Alkohol und Zigaretten gibt es Höchstgrenzen. Wir sagen Ihnen was Sie besser nicht mit ins Flugzeug nehmen und Ihnen somit der Ärger mit Zollbeamten oder hohe Strafen erspart bleiben.
Türkei: Keine Antiquitäten
Lassen Sie Antiquitäten, alte Münzen oder Fossilien lieber links liegen, ihre Ausfuhr ist verboten. Zollbehörden legen den Begriff "Antiquitäten" weit aus. Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 5000 US Dollar erlaubt. Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (auch Medizin) sowie Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro sind erlaubt. Begrenzte Ausfuhr von Zigaretten und Alkohol sowie Kaffee, Parfum und Schokolade.
Tunesien: Strenge Devisen-Vorschriften
In Tunesien gelten strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise deklariert werden, soweit der Gegenwert 1000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Das Strafmaß für Drogendelikte beläuft sich auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
Ägypten: Keine Korallen kaufen
In Ägypten besteht ein striktes Ausfuhrverbot für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren wie zum Beispiel Korallen, auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Thailand: Keine Fälschungen kaufen
Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung ist verboten. Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder -Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Bestimmte Lederprodukte (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Urlauber sollten sich vor dem Kauf darüber informieren.
Südafrika: Keine Orchideen pflücken
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Drogenkonsum und Nacktbaden sind strafbar.
Sri Lanka: Behördliche Genehmigungen
Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung. Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.