Verpatzter Urlaub
Das sind die häufigsten Urlaubsbeschwerden
06.08.2008
Die Österreicher ärgerten sich im Urlaub am meisten über ihr schlechtes Quartier. Das ergab eine Analyse der Arbeiterkammer.
Schimmel an der Wand, Baustelle statt Meerblick und Lärm: Den meisten Ärger im Urlaub hat es auch in diesem Jahr mit dem Quartier gegeben, gefolgt von Problemen mit dem Flug. Das ergab eine erste Analyse von Urlaubsbeschwerden der Arbeiterkammer (AK). Die Anfragen haben die am häufigsten gebuchten Länder Türkei, Griechenland und Ägypten betroffen. Die AK rät: Mängel sofort nach der Rückkehr beim Reiseveranstalter geltend zu machen, sofern diese nicht gleich am Urlaubsort behoben worden sind.
Schmutz und Lärm
Die AK analysierte die ersten 183
Beschwerden von Ex-Urlaubern im Zeitraum von Mitte Juni bis Mitte Juli. Mit
43 Prozent nahm die mangelhafte Hotelunterbringung Platz eins der Ärgernisse
ein. Klagen gab es hauptsächlich über ungepflegte, abgewohnte oder
verschmutzte Hotels oder Zimmer. Lärm belastete heuer doppelt so viele
Urlauber wie 2007 (neun Prozent). Zusätzlicher Aufreger: Dass überbucht war,
erfuhren die Urlauber erst am Urlaubsort. Die Reiseveranstalter hingegen
wussten oft schon länger darüber Bescheid.
Beschwerde über Flüge
Fast ein Drittel der Beschwerden
(28 Prozent) betraf die Flüge: Diese waren häufig überbucht, wurden
annulliert, zusammengelegt oder gestrichen. Verspätungen, Verlegung des
Abflugortes, z.B. von Wien nach Linz, beschädigte Koffer etc. sorgten für
zusätzlichen Ärger.
Die meisten Anfragen betrafen die Reiseveranstalter Tui/Gulet (22 Prozent), Thomas Cook/Neckermann (neun Prozent), First Choice/Delphin (acht Prozent), was auch daran liegen mag, dass sie zu den größten Anbietern zählen.
Sofort Beschwerde abschicken
Die Konsumentenschützer raten
verärgerten Urlaubern, sofort nach der Rückkehr ihre Ansprüche mit einem
eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen. Ein
Musterbrief ist etwa auf der AK Homepage abrufbar. Grundsätzlich solle man
sich nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen, eine Preisminderung ist in bar
auszuzahlen. Auch ein Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist unter
Umständen möglich. Voraussetzung: erhebliche vom Reiseveranstalter
verschuldete Mängel. Reisemängel sollte man generell immer gleich an Ort und
Stelle beanstanden. Wichtig sei auch die Beweissicherung mit Fotos, Zeugen
oder Videos.
Tipps der AK Konsumentenschützer
+ Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend. Ein Musterbrief ist auf der AK Homepage.
+ Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Orientierung bietet die "Frankfurter Tabelle". Sie finden sie im Web unter www.arbeiterkammer.at.
+ Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist unter Umständen möglich. Voraussetzung: erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort.
Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben - Fotos, Zeugen,
Videos.