Das könnte teuer werden
Finger weg von diesen Souvenirs!
11.08.2014
Geldstrafen bis zu 40.000 Euro drohen. Sogar Freiheitsstrafen sind möglich.
Korallenketten und Co. als Urlaubsandenken? Lieber nicht! "Das Washingtoner Artenschutzabkommen 'CITES' schützt mehr als 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet oder von der Ausrottung bedroht sind", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Livia Gmoser. "Für die Mitnahme in die EU sind eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Lebensministeriums notwendig." Das betrifft nicht nur die Tiere und Pflanzen selbst, sondern auch alle Erzeugnisse, die aus ihnen hergestellt werden. "Wer dennoch ein solches Souvenir mitbringt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich", warnt Gmoser. Abgesehen von den hohen Strafen sollte man auch daran denken, dass der Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten eine der Hauptursachen für deren Gefährdung ist.
Welche Mitbringsel?
Man sollte sich also unbedingt bereits vor der Reise informieren, welche Mitbringsel besser nicht nach Hause gebracht werden sollten. "Generell abzuraten ist vom Kauf lebender Tiere und Pflanzen", so die ÖAMTC-Expertin. "Auch Schnitzereien aus Elefanten-Stoßzähnen, Nashorn-Hörnern oder Walknochen sollten keinesfalls gekauft werden." Bei Schmuck aus Korallen und Muscheln ist ebenfalls Vorsicht geboten – es können bedrohte Arten darunter sein, deren Handel und Ausfuhr strafbar ist.
Bedenkenlos mitgenommen werden können hingegen Produkte aus Glas, Steinen, Kokosnuss-Schalen, Ton- und Korbwaren sowie Blech, Draht und ähnlichen Materialien. Bei Holz sollte man auf das FSC-Gütesiegel für Holz aus fairer Wirtschaft achten. Keine Probleme gibt es bei Töpferwaren, Stoffen aus Pflanzenfasern und Seide sowie anderen Textilien und traditionellen Handwerksprodukten aus den genannten Produkten.
Kostenfalle
Aber auch "harmlose" Mitbringsel, die nicht gegen den Artenschutz verstoßen, können für Reisende teuer werden. Prinzipiell sollten alle Einkäufe durch Rechnungen belegt werden können, sonst wird der Warenwert vom Zoll geschätzt. Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern dürfen nämlich nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro von Flugreisenden bzw. 300 Euro von allen anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine einheitliche Höchstgrenze von 150 Euro. Wer versucht, etwas am Zoll vorbei zu schmuggeln, muss nicht nur mit einer Steuernachzahlung, sondern auch mit hohen Strafen rechnen.