Geänderte Vorschriften
Flüssigkeiten dürfen wieder ins Handgepäck
31.01.2014
Grund ist eine neue Technik zur Kontrolle auf Flüssigsprengstoffe.
Ab heute, 31. Jänner 2014, gelten für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen innerhalb der EU neue Vorschriften. Medikamente, Spezialnahrung wie beispielsweise Babynahrung sowie weiterhin Flüssigkeiten aus Duty-Free-Einkäufen könnten wieder als Handgepäck mitgenommen werden, bestätigte das österreichische Innenministerium.
Grund ist eine neue Kontrolltechnik zum Aufspüren von Flüssigsprengstoffen. Ab Freitag sind alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften gekauften Duty-Free-Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Der gekaufte Artikel muss jedoch zusammen mit dem Beleg bis zum Zielflughafen in dem versiegelten Sicherheitsbeutel mit rotem Rand bleiben. Diese Beutel sowie flüssige Medikamente und Spezialnahrungen würden dann mit der speziellen Technik überprüft.
Kleinere Mengen an Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter nicht übersteigt, dürfen wie bisher in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel mitgenommen werden. Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter übersteigt und bei denen es sich nicht um Medizin, Spezialnahrung oder zollfreie Ware handelt, müssen weiterhin mit dem normalen Gepäck aufgegeben werden.
Die EU hatte im Jahr 2006 beschlossen, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen zu beschränken. Im August 2006 hatten britische Behörden terroristische Anschläge auf Flugzeuge verhindert, bei denen flüssiger Sprengstoff in Getränkeflaschen während des Fluges zur Explosion gebracht werden sollte.