Schadensersatz: Passagiere haben Anspruch auf Erstattung von Flugpreis.
Wegen der neuerlichen Aschewolke aus Island haben bereits die Flughäfen Bremen und Hamburg den Betrieb eingestellt. Nach Medienberichten dürften ab dem späten Vormittag auch in Berlin Starts und Landungen annulliert werden. Der VKI stellt klar, welche Ansprüche von Flugpassagieren wegen der Annullierung von Flügen nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU geltend gemacht werden können.
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- Im Fall der Streichung von Flügen kann der Passagier wahlweise die Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen oder anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen.
- Weiters stehen dem Passagier folgende Betreuungsleistungen zu: Verpflegung, Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefonate (oder Faxe oder E-Mails).
- Dagegen steht - soweit der Ausfall des Fluges auf außergewöhnliche Umstände (Vulkanasche - Schließung des Flugraumes) zurückgeht - keine weitere Ausgleichsleistung zu.
Der Verein für Konsumenteninformation informiert auf www.verbraucherrecht.at ausführlich über Fluggastrechte.