Konkrete Fälle zeigen, was UrlauberInnen sauer aufstieß.
Für viele Ex-UrlauberInnen war der Urlaub vermiest, weil beispielsweise die Unterkunft nicht so war, wie zugesagt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der ersten Urlauberbeschwerden. Die AK rät: Wurden die Mängel nicht gleich am Urlaubsort behoben, sofort nach der Rückkehr die Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen.
Bus statt Schifffahrt
Es sollten acht schöne Tage werden an Bord
der MS A-Rosa auf der Saone und Rhone durch Südfrankreich (von Dijon nach
Avignon). Wegen Hochwassers konnte das Schiff im Hafen von Chalon nicht
auslaufen und lag fest. Ersatzprogramm: eine Busfahrt, aber deutlich
eingeschränkt. Denn für viele Sehenswürdigkeiten und Events blieb viel
weniger Zeit. Statt gemütlich mit dem Schiff zu reisen und die Zielorte der
Reihe nach anzulaufen, waren die Reisenden mit dem Bus hunderte Kilometer
unterwegs und mussten umständliche Anfahrten in Kauf nehmen. Die AK
intervenierte für einen Konsumenten, der noch auf einen angemessenen
Preisabschlag wartet. In einer ersten Reaktion heißt es vom
Reiseveranstalter, dass das nicht vorhersehbar war. Der Reiseveranstalter
kündigte an, sich an die Reederei wegen einer Entschädigung zu wenden. Die
AK bleibt dran.
Draufzahlen oder kein Rückflug
Familie S. hatte im Februar
einen Flug von Wien nach Athen und retour gebucht. Beim Einchecken für den
Rückflug im Juni wies sie die Fluglinie ab. Der Grund: Ein neues Ticket für
die Tochter, dann können sie einchecken. Das vorhandene Ticket wurde nicht
akzeptiert, da der Infant-Tarif für die Tochter nicht mehr gelte. Denn
zwischen Hin- und Rückflug war das Mädchen zwei Jahre alt geworden. Familie
S. musste wohl oder übel ein neues Ticket kaufen. Es kostete rund 320 Euro.
Die Tochter brauchte am Rückflug keinen eigenen Sitzplatz, sondern wurde am
Schoß der Mutter transportiert. Der dem Mädchen zugewiesene Sitzplatz war
überdies besetzt. Die Reklamation der Familie ist bis jetzt erfolglos
geblieben. Es wurde auf das Kleingedruckte verwiesen. Die AK interveniert.