Reiselust

Konkrete Urlauberfälle

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Konkrete Fälle zeigen, was UrlauberInnen sauer aufstieß.

Für viele Ex-UrlauberInnen war der Urlaub vermiest, weil beispielsweise die Unterkunft nicht so war, wie zugesagt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der ersten Urlauberbeschwerden. Die AK rät: Wurden die Mängel nicht gleich am Urlaubsort behoben, sofort nach der Rückkehr die Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen.

Bus statt Schifffahrt
Es sollten acht schöne Tage werden an Bord der MS A-Rosa auf der Saone und Rhone durch Südfrankreich (von Dijon nach Avignon). Wegen Hochwassers konnte das Schiff im Hafen von Chalon nicht auslaufen und lag fest. Ersatzprogramm: eine Busfahrt, aber deutlich eingeschränkt. Denn für viele Sehenswürdigkeiten und Events blieb viel weniger Zeit. Statt gemütlich mit dem Schiff zu reisen und die Zielorte der Reihe nach anzulaufen, waren die Reisenden mit dem Bus hunderte Kilometer unterwegs und mussten umständliche Anfahrten in Kauf nehmen. Die AK intervenierte für einen Konsumenten, der noch auf einen angemessenen Preisabschlag wartet. In einer ersten Reaktion heißt es vom Reiseveranstalter, dass das nicht vorhersehbar war. Der Reiseveranstalter kündigte an, sich an die Reederei wegen einer Entschädigung zu wenden. Die AK bleibt dran.

Draufzahlen oder kein Rückflug
Familie S. hatte im Februar einen Flug von Wien nach Athen und retour gebucht. Beim Einchecken für den Rückflug im Juni wies sie die Fluglinie ab. Der Grund: Ein neues Ticket für die Tochter, dann können sie einchecken. Das vorhandene Ticket wurde nicht akzeptiert, da der Infant-Tarif für die Tochter nicht mehr gelte. Denn zwischen Hin- und Rückflug war das Mädchen zwei Jahre alt geworden. Familie S. musste wohl oder übel ein neues Ticket kaufen. Es kostete rund 320 Euro. Die Tochter brauchte am Rückflug keinen eigenen Sitzplatz, sondern wurde am Schoß der Mutter transportiert. Der dem Mädchen zugewiesene Sitzplatz war überdies besetzt. Die Reklamation der Familie ist bis jetzt erfolglos geblieben. Es wurde auf das Kleingedruckte verwiesen. Die AK interveniert.

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