Reisebeschwerden
Darüber müssen wir uns im Urlaub ärgern
04.08.2010
Vulkanasche und Ölpest heuer ganz oben auf der Beschwerdeliste.
Haben Sie ihn schon hinter sich oder noch vor sich - den Urlaub, eigentlich die schönste Zeit des Jahres? Die AK hat die ersten Urlaubsanfragen und Beschwerden von 210 KonsumentInnen analysiert. Die größten Aufreger 2010: die Unterbringung - schmutzige Hotels, verschimmelte oder schlecht gereinigte Zimmer, die Vulkanasche oder die Ölpest vor den Badestränden Ägyptens sorgten heuer für Unmut.
Schlechte Unterkünfte
Fast jeder vierte Urlauber ärgerte
sich heuer über die Unterbringung. Waren es im Vorjahr 45 Beschwerden, gab
es heuer dazu 55. Die UrlauberInnen klagten vor allem über die schlechte
Unterkunft, etwa abgewohnte, schmutzige Hotels und Zimmer, Schimmel im
Zimmer und/oder im Bad oder schlechte Zimmerreinigung. Hie und da fiel die
Klimaanlage aus oder fehlten zugesagte Fernseher oder Wellnessbereiche. Auch
Lärm oder eine schlechte Verpflegung (eintönig oder zu wenig warmes Essen)
gaben Anlass für Kritik.
Vulkanasche
Im April war nahezu der gesamte Flugverkehr in Europa
für mehrere Tage durch die Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjalla
lahmgelegt. Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen auf Grund der Vulkanasche
machte vielen KonsumentInnen das Leben schwer. Von den 57 weiteren
Verbraucherbeschwerden hatte jeder Dritte eine Beschwerde zur Vulkanasche.
Fragen zum Storno waren heuer ein zentrales Thema (40 Anfragen; 2009: 26). Wegen der Ölpest im Roten Meer war ein gutes Drittel verunsichert und versuchte eine kostenlose Stornierung abzuklären. Der Rest entfiel auf Anfragen zur Höhe der Stornogebühren.
Mängel bei der Beförderung sind heuer mit 37 Anfragen weniger ein Problem als 2009 (80 Fälle). Es ging dabei um Flugzeitenänderungen, gestrichene Flüge oder Flugverspätungen.
Probleme rund um den Preis haben dieses Jahr mehr Anfragen ausgelöst: 29 Beschwerden (2009:elf). Davon betrafen gut zwei Drittel nachträgliche Preiserhöhungen auf Grund von Wechselkursschwankungen, vor allem zum Dollar. Das führte teilweise zu saftigen Preiserhöhungen - bis zu acht Prozent.
Leistungsmängel
Andere Leistungsmängel wie Unzufriedenheit
mit der Reiseleitung oder Programmänderungen erzürnten knapp jeden zehnten
Urlauber.
Die AK analysierte die ersten Anfragen und Beschwerden von 210 KonsumentInnen in der Haupturlaubszeit. Sie ließen sich beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) von Mitte Juni bis Mitte Juli beraten. Im Vorjahr waren es 239 Anfragen, da der Sky Europe-Konkurs die Zahlen in die Höhe schnellen ließ.
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Gestrichene Flüge oder die Hotelanlage ist nicht so, wie im Prospekt abgebildet? Das vermiest den Urlaub. Die AK gibt Tipps, wie Sie nach einem verpatzten Urlaub Ihre Rechte wahren können.
Rückflug gestrichen - andere Hotelanlage als im Internet abgebildet
Familie
H. hatte im Mai eine Woche Türkei-Urlaub gebucht. Die Hotelanlage wirkte
einladend im Internet. Ausschlaggebend waren die günstigen Flugzeiten und
der kurze Flug. Schließlich wollten sie rechtzeitig zu einem Familienfest
wieder in Wien sein. Gleich bei der Ankunft im Hotel machte das Ehepaar eine
wenig erfreuliche Feststellung: Die Anlage war um ein Drittel vergrößert
worden. Das viele Grün und der großzügige Strand hatten einigen Neubauten
und einer Promenade weichen müssen. Auch das Service war dem Ansturm nicht
gewachsen. Das Fass zum Überlaufen brachte eine Information des
Reiseveranstalters am Vortag ihrer Abreise. Ihr Wien-Flug war gestrichen
worden. Ersatzweise wurden sie nach München verfrachtet. Von dort musste das
Ehepaar mit 40 Kilogramm Gepäck mit der Bahn weiter reisen - Ankunft in Wien
statt um 8.15 Uhr am Flughafen um 20.40 Uhr am Westbahnhof. Am nächsten Tag
hieß es, zum Flughafen das Auto holen. Die Bahntickets wurden ersetzt; für
die anderen Unannehmlichkeiten bot der Reiseveranstalter nur mickrige 50
Euro. Die AK Wien hat interveniert.
Nur mit dem Bus, statt mit Bus und Flugzeug
Ehepaar S. buchte
eine kleine Holland-Rundreise im Frühling. Um den Anstrengungen zu langer
Busfahrten zu entgehen, wählten sie eine kombinierte Flug-Busreise. Doch zur
Abreisezeit hielt die Vulkanaschewolke Europa in Atem. Zuerst hieß es
warten. Am Tag vor dem geplanten Abflug, einem Sonntag, endlich der Anruf
des Reiseveranstalters: Entweder sie absolvieren die gesamte Anreise von
Österreich weg mit dem Bus oder es wären 85 Prozent Stornogebühr fällig!
Unter Protest traten sie die Reise an. Nicht nur, dass die Reise die
erwartete Strapaze bedeutete, konnte auch der Zeitverlust durch den Bus
nicht mehr wettgemacht werden. Das Programm wurde gekürzt und komprimiert.
Eine Reklamation blieb erfolglos. Das war höhere Gewalt, so der
Reiseveranstalter. Die AK Wien prüft ein Musterverfahren.
Wie Sie nach einem verpatzen Urlaub Ihre Rechte wahren können - Tipps der AK
+ Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief geltend. Ein Musterbrief ist auf der AK Homepage.
+ Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Orientierung bei Pauschalreisen bietet die "Frankfurter Tabelle". Sie finden sie im Web unter www.arbeiterkammer.at.
+ Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben - Fotos, Zeugen, Videos.
Mehr Infos: www.arbeiterkammer.at