Baustellenlärm oder verdorbenes Essen: So holen Sie sich Ihr Geld zurück.
Hält der Urlaub nicht was er versprochen hat, endet so mancher Streit vor dem Richter. Damit enttäuschte Reisende leichter abschätzen können, in welchen Fällen sie finanzielle Ansprüche an den Veranstalter haben, hat die Fachzeitschrift "Zivilrecht aktuell" (Zak) eine Reisepreisminderungs- sowie eine Schadenersatztabelle (Stand 1. Juli) zusammengestellt. Dort sind entsprechende Vorentscheide der österreichischen Rechtsprechung als Orientierungshilfe zusammengefasst, wie der Verlag LexisNexis mitteilte.
Reisemängel
Die Reisemängel sind thematisch gegliedert, zum
Beispiel nach Mängel beim Transfer, der Unterkunft oder der Verpflegung. So
erfährt man beispielsweise, dass das Auftreten von Insekten im Hotelzimmer
insbesondere in südlichen Ländern grundsätzlich ohne Preisminderung
hingenommen werden muss. Nur in gravierenden Fällen wurden von Gerichten
bisher Preisminderungen in Höhe von fünf Prozent des Reisepreises
zugesprochen. Bei Geruchsbelästigung durch eine Müllverbrennungsanlage
wurden bisher sogar bis zu 50 Prozent des Preises refundiert.
Zieht sich der Gast während seines Aufenthaltes aufgrund der Hotelverpflegung eine schwere Darminfektion zu, so kann er bei einem Preis von 50 Euro pro Tag neben 75 Prozent Preisminderung zusätzlich mit 50 Euro Schadenersatz pro Tag rechnen. Weitere Informationen sind unter http://zak.lexisnexis.at/reisepreisminderungstabelle abrufbar.
Tipps der AK Konsumentenschützer
+ Machen Sie nach der
Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den
Reiseveranstalter geltend. Ein Musterbrief ist auf der AK Homepage.
+ Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Orientierung bietet die "Frankfurter Tabelle". Sie finden sie im Web unter www.arbeiterkammer.at.
+ Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist unter Umständen möglich. Voraussetzung: erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben - Fotos, Zeugen, Videos.