Reisedokumente müssen bei Auslandsreisen mit, Führerschein ist nicht genug.
An der slowenisch-kroatischen Grenze fand die Urlaubsreise eines ÖAMTC-Mitglieds ein jähes Ende: Ein Ehepaar wollte mit dem Auto von Österreich über Slowenien nach Kroatien reisen. Die Frau hatte ihren Reisepass nicht dabei. Beim ersten Grenzübertritt war das kein Problem, es wurde nicht kontrolliert. An der slowenisch-kroatischen Grenze gab es dann kein Weiterkommen mehr. Die Kroaten verweigerten der Frau die Einreise, die slowenischen Grenzbeamten verhängten eine Strafe von 250 Euro weil sie keinen Reisepass vorweisen konnte. "Die Betroffene ist einer durchaus gängigen Irrmeinung erlegen", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. "Sie ging davon aus, dass der Führerschein als Reisedokument ausreicht." Durch EU und Schengen wächst Europa zwar zusammen und Grenzkontrollen gehören in der Regel der Vergangenheit an. "Das bedeutet aber nicht, dass man ohne gültiges Reisedokument reisen kann", sagt Bergant. Damit klassische Irrtümer rund um den Reispass den Urlaub nicht gefährden, räumt die ÖAMTC-Touristik mit den zehn häufigsten Missverständnissen auf:
1. "Der Führerschein reicht als Reisedokument."
Falsch.
Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. "Nur
Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert", sagt
die ÖAMTC-Touristikerin.
2. "Innerhalb der Europäischen Union braucht man kein Reisedokument
mehr."
Falsch. Reisende müssen sich innerhalb der EU sowohl in
Staaten mit als auch ohne Schengenabkommen immer und überall mit Reisepass
bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.
3. "Mit gültigem Personalausweis darf man in jedes Land einreisen."
Bedingt richtig. Aktuell akzeptieren 36 europäische Staaten den
Personalausweis als Reisedokument. Für Reisen außerhalb Europas müssen die
jeweiligen Bestimmungen berücksichtigt werden (Auflagen bezüglich Gültigkeit
des Passes oder Visumpflicht).
4. "Man kann überall mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen
Reisepass einreisen."
Bedingt richtig. Nur die Länder Belgien,
Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein,
Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz,
Slowenien, Spanien und Ungarn haben diesbezügliche Abkommen mit Österreich. "Trotz
dieser Ausnahmeregelungen ist vor allem bei Flugreisen Vorsicht angesagt.
Denn aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines kann Passagieren
mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden",
erläutert die ÖAMTC-Expertin. Sie rät daher, immer einen gültigen Reisepass
oder Personalausweis mitzuführen.
5. "Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein."
Falsch.
Ein Personalausweis muss immer gültig sein.
6. "Mit einem Notpass kann ich unbekümmert reisen."
Falsch.
Der cremefarbene Notpass wird aufgrund eines bestimmten Anlassfalls
(Pass vergessen, verloren oder gestohlen) ausgestellt und ist nur für einen
eingeschränkten Zeitraum gültig. In einigen Ländern muss man Zusätzliches
beachten. Will man z.B. in die Türkei reisen, muss bei Verwendung eines
Notpasses das für die Einreise benötigte Visum vor Reisebeginn an den
Türkischen Generalkonsulaten in Wien, Salzburg oder Bregenz beantragt
werden. Die Einreise in die USA ist mit einem Notpass im Rahmen des "Visa
Waiver Program" nicht möglich. "Am besten vorab bei der
zuständigen Vertretungsbehörde des Ziellandes rückfragen, ob eine Einreise
mit dem österreichischen Notpass möglich ist", rät
ÖAMTC-Touristikerin Bergant.
7. "Großbritannien und Irland gehören zur EU, deshalb werden
Reisedokumente beim Grenzübertritt nicht kontrolliert."
Falsch.
Beide Länder gehören zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt
es Grenzkontrollen.
8. "Wenn ich nur einen Sprung ins Nachbarland fahre, brauche ich
keine Ausweise."
Falsch. Zwar gehören unsere Nachbarn
Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, die Schweiz und
Deutschland dem Schengenraum an, dennoch kann immer und überall ein Pass
oder Personalausweis verlangt werden. "Der Führerschein reicht nicht
als Ausweisdokument", stellt die ÖAMTC-Expertin klar.
9. "Unser Haustier kommt mit in den Urlaub. Hier gibt es nichts
Zusätzliches zu beachten."
Falsch. Auch Hund oder Katze
brauchen einen "Pass", nämlich den EU-Heimtierausweis. Diesen
erhält man beim Tierarzt.
10. "Wenn die Kinder mit Oma und Opa auf Urlaub fahren, brauchen sie
keine eigenen Reisedokumente."
Falsch. Miteingetragene Kinder
dürfen ausschließlich mit der Person aus- und einreisen, in deren Reisepass
sie eingetragen sind. Bei Auslandsreisen mit anderen Begleitpersonen ist ein
eigener Kinderreisepass erforderlich. Übrigens: Neue Kinder-Miteintragungen
sind nicht mehr möglich. Bereits bestehende Miteintragungen gelten nur noch
bis 14. Juni 2012. Ab dann benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument. In
einigen Staaten, wie z.B. Estland, Lettland oder die USA, wird für Kinder
bereits jetzt ein eigenes Reisedokument verlangt.