Abgelaufen, verloren, gestohlen: Alles Wissenswerte rund um den Reisepass.
Reisen ohne Grenzen - das klingt zwar schön, ist aber trotz EU nur begrenzt ohne Ausweis möglich. Und da die Ausstellung eines neuen Reisedokumentes ein wenig Vorlaufzeit benötigt, sollte man zeitgerecht vor Reiseantritt überprüfen, ob Reisepass und Personalausweis noch gültig sind. Seit der Schengen-Erweiterung gibt es in den Schengen-Ländern zwar keine Grenzkontrollen mehr. "Trotzdem muss man ein gültiges Reisedokument mitführen. Das kann ein Reisepass oder ein Personalausweis sein", sagt ÖAMTC-Jurist Andreas Achrainer. "Der amtliche Führerschein reicht nicht aus, da er im Ausland nicht als Personaldokument gilt."
Definitiv kontrolliert werden die Personaldokumente bei der Einreise in jene EU-Staaten, die nicht dem Schengenraum angehören: Großbritannien, Irland, Rumänien und Bulgarien.
In den meisten EU-Ländern darf der Pass maximal fünf Jahre abgelaufen sein. Bei Flugreisen sollte man sich nicht auf diese Toleranzfrist verlassen - es könnte zu Problemen beim Check-In kommen. In außereuropäischen Staaten muss man beachten, dass der Pass oft noch eine bestimmte Zeitspanne nach der Einreise gültig sein muss (z. B. in China noch sechs Monate). Bei Reisen in die USA gelten eigene Bestimmungen.
Antrag, Ausstellung und Arten von Reisepässen
Der Antrag auf
Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland - unabhängig vom Wohnsitz - bei
jeder Passbehörde gestellt werden. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses
auf herkömmlichem Weg kostet 69,90 Euro, man sollte allerdings einige Tage
Vorlaufzeit beachten. Schneller geht es mit dem Expresspass (100 Euro). Seit
15. März 2010 kann man außerdem einen "Ein-Tages-Expresspass" beantragen
(220 Euro), der am darauffolgenden Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst
zugestellt wird.
Notfallspass
Für den Notfall kann man sich einen cremefarbenen
Notpass ausstellen lassen, der gleichviel wie ein normaler Reisepass kostet.
Das wird dann notwendig, wenn beispielsweise der Pass gestohlen wurde oder
man kurzfristig vor einer unaufschiebbaren Reise einen Pass benötigt. Dieser
Notpass ist nur für einen eingeschränkten Zeitraum gültig. "Achtung, nicht
überall wird der Notpass akzeptiert, da sollte man sich vor der Reise
erkundigen", warnt ÖAMTC-Jurist Achrainer. So kann man zum Beispiel mit dem
cremefarbenen Pass nicht in die Türkei einreisen.
Kinderpass
Kinder bekommen seit 15. Juni 2009 einen eigenen
Reisepass. Miteintragungen im Reisepass eines Elternteils, die vor diesem
Datum durchgeführt wurden, bleiben aber noch bis 15. Juni 2012 gültig. Damit
darf das Kind allerdings nur mit der Person reisen, in deren Reisepass es
eingetragen ist. In manchen Ländern werden Kindermiteintragungen nicht
akzeptiert, sondern nur eigene Reisepässe (z. B. USA).
Alternativ zum Reisepass kann der Personalausweis in den meisten europäischen Staaten als Reisedokument verwendet werden, der muss allerdings auf jeden Fall gültig (also nicht abgelaufen) sein.
Reisepass im Ausland gestohlen oder verloren - auf zu Polizei und
Vertretungsbehörde
Hat man seinen Reisepass verloren oder wurde
dieser gestohlen, heißt es rasch handeln: auf zur nächsten
Polizeidienststelle und eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige machen. Dann
lässt man sich bei der österreichischen Vertretungsbehörde einen Notpass für
die Heimreise ausstellen. Hilfreich ist es, wenn man vor der Reise
Fotokopien seiner Dokumente angefertigt hat. "Sinnvollerweise sollte man
diese getrennt von den Originalen aufbewahren", sagt der ÖAMTC-Jurist.
Wieder daheim in Österreich muss man den Verlust dann nochmals polizeilich
melden und ein neues Dokument beantragen.