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Flugverspätung: Diese Rechte haben Sie bereits nach 2 Stunden

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Leider sind Flugverspätungen an der Tagesordnung - natürlich immer dann, wenn man es am wenigsten braucht. Was viele nicht wissen ist, dass es nicht nur eine Entschädigung bei größeren Verspätungen gibt, sondern Fluggästen schon nach einigen Stunden umfangreiche Unterstützungsleistungen zustehen.

Nicht nur in der Urlaubszeit herrscht Hochbetrieb auf den Flughäfen. Doch oft sind Flüge verspätet oder sie fallen etwa wegen eines Streiks ganz aus. Moritz Lindner, Experte für Verbraucherschutz rund um Reisen, zeigt auf, worauf Reisende neben einer Erstattung noch Anspruch haben - sogar dann, wenn ein außergewöhnlicher Umstand Hintergrund einer Verspätung ist.

Fluggastrechte sind mehr als nur Entschädigung

Geht es um Fluggastrechte, denken viele Reisende im ersten Moment nur an Entschädigungen. Doch zusätzlich und sogar unabhängig vom Grund der Verspätung bietet die europaweit gültige Verordnung noch viele weitere Rechte, die man kennen sollte. Dabei besonders wichtig: All diese Rechte gelten unabhängig davon, ob ein Flug wegen außergewöhnlicher Umstände wie einem Streik oder schlechtem Wetter verspätet ist. Das Reiseportal reisetopia zeigt, was Verbraucher über ihre Rechte bei Verspätungen wissen sollten. 

Flugverspätung: Diese Rechte haben Sie bereits nach 2 Stunden
© Getty Images
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Diese Rechte haben Fluggäste bei Verspätung

Ab zwei Stunden Verspätung

Gerne übersehen wird eine Regelung, die schon bei moderaten Verspätungen gilt, denn bei Strecken bis 1.500 Kilometern müssen Fluggesellschaften schon bei zwei Stunden Verspätung oder mehr kostenfreie Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Rahmen bereitstellen. Tut eine Airline dies nicht, können Passagiere selbst eine Mahlzeit und Getränke kaufen und diese danach zur Erstattung einreichen.

Moritz Lindner, erklärt dazu: "Ist ein Flug verspätet, kann man von der Airline Gutscheine für Speisen und Getränke verlangen - das gilt auch für Billigflieger wie Ryanair oder easyJet. Wichtig: Alkohol gilt nicht als "Erfrischung" und ist somit nicht von der Fluggastrechteverordnung abgedeckt." 

Ab fünf Stunden Verspätung

Am meisten sträuben sich die Fluggesellschaften bei einem weiteren Recht, das Passagiere im Luftverkehr haben - der Umbuchung auf andere Airlines bei Verspätungen und Annullierungen. Sofern ein Flug mindestens fünf Stunden verspätet ist oder gar kurzfristig annulliert wird, muss die Airline einem Passagier eine alternative Beförderung zum Zielort gewähren, die dafür sorgt, dass der Betroffene maximal zwei Stunden (vier Stunden bei Information mindestens sieben Tage vor dem geplanten Abflug) später ankommt.

"Selbst bei großen Verspätungen oder kurzfristigen Flugabsagen erklären Fluggesellschaften oft, dass sie nur auf eigene Flüge umbuchen könnten - selbst wenn diese erst viele Stunden oder gar Tage stattfinden. Hierbei handelt es sich um eine Falschaussage, denn Fluggesellschaften sind verpflichtet, auch auf Flüge anderer Airlines umzubuchen, damit Passagiere zum frühestmöglichen Zeitpunkt ihren Zielort erreichen," erklärt Lindner. 

Einzig dann, wenn ein Flug mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug geändert oder gestrichen wird, haben Betroffene keinen Anspruch auf eine Umbuchung auf andere Airlines. 

Verspätung über Nacht

Verspätungen sind leider gerade abends nicht selten, da durch die eng getakteten Flugpläne die letzten Flüge eines Tages immer besonders betroffen sind. Hierbei sollte man wissen, dass bei einer Annullierung und Umbuchung auf den nächsten Morgen oder einer starken Verspätung auch eine Hotelübernachtung kostenlos gestellt werden muss. Dies gilt zusätzlich zu einer in einem solchen Fall meist zustehenden Entschädigung. 

Sofern man nicht am Zielort, sondern am Abflugort strandet, hat man teilweise auch Anspruch auf ein Hotel - immer dann, wenn man am jeweiligen Ort nicht wohnhaft ist. Generell müssen die Fluggesellschaften auch die Transportkosten vom Flughafen zum Hotel und zurück sowie alternativ auch vom Flughafen zur Wohnung und zurück übernehmen - selbst für ein Taxi. 

Übrigens: All diese Rechte greifen unabhängig davon, ob ein Flug wegen außergewöhnlichen Umständen verspätet ist oder nicht. Dieses Argument, das Airlines gerne nutzen, um sich vor Entschädigungszahlungen zu drücken, greift bei den restlichen Fluggastrechten nicht. Zudem gilt: Eine Entschädigung kann man über die genannten Rechte hinaus immer noch zusätzlichen geltend machen. Mit diesem Wissen im Hinterkopf ärgert einen die nächste Verspätung vielleicht zumindest ein bisschen weniger...

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