Vorsicht!

Hotelzimmer: Was Sie mitnehmen dürfen und was als Diebstahl gilt

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Von Shampoo bis hin zu Badeschlappen und Nähzeug: Viele Gäste haben sich vor ihrer Heimreise schon im Hotel bereichert. Doch ist das eigentlich erlaubt? 

Hotels stellen ihren Gästen zahlreiche Gegenstände wie Handtücher, Duschgel oder Bademäntel zur Verfügung. Denn während des Aufenthalts soll es den Urlauber:innen an nichts fehlen. Viele Hotelgäste nutzen den Service aus und lassen am Ende ihrer Reise einige Dinge im Koffer mitgehen. Ganz rechtens ist das allerdings nicht.

Diese Dinge werden am häufigsten gestohlen

Laut einer Umfrage des Forschungsunternehmens OnePoll im Auftrag von „Expedia“ haben sich 78 Prozent der Urlauber:innen schon einmal Utensilien aus dem Hotel mit nach Hause genommen. Am beliebtesten sind dabei Körperpflegeprodukte wie Shampoo und Duschgel. Ganze 56 Prozent aller Befragten gaben an, schon einmal die kleinen Fläschchen eingepackt zu haben. Auf Platz zwei landen Notizblöcke und Kugelschreiber, die 23 Prozent der Tourist:innen mitgehen ließen. Ebenfalls beliebt sind Badeschlappen mit 18 Prozent, vor Tee und Kaffee mit 17 Prozent. Manche Gäste machen auch vor größeren Dingen nicht halt und packen Bademäntel (14 Prozent), Tassen (6 Prozent) und Wasserkocher (2 Prozent) in den Koffer.

Vorsicht: Das ist Diebstahl

Hotelzimmer: Was Sie mitnehmen dürfen und was als Diebstahl gilt
© Getty Images
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Erlaubt ist das allerdings nicht, denn rein rechtlich dürfen Hotelgäste eigentlich überhaupt nichts aus dem Hotel mit nach Hause bringen, da alles, was sich im Hotelzimmer befindet, Eigentum des Betriebs ist. Duschgels, Seifen und Co. sind nur zur Benutzung während des Aufenthalts gedacht und sollten nicht im eigenen Koffer landen.

Es gibt Ausnahmen

In der Praxis drücken die meisten Hotels jedoch ein Auge zu, denn die Kosmetikartikel, die bereits im Gebrauch waren, müssen ohnehin entsorgt werden. Duschgels und Seifen, Shampoos und Cremes dürfen Sie also einpacken. Auch Stifte und Notizblöcke können als Erinnerungsstücke mitgenommen werden, ohne, dass Ihnen Ärger droht. Da Badeschlappen meist nicht vom Hotel recycelt werden, können Sie auch diese ohne schlechtes Gewissen einpacken.

Achtung: Bei diesen Gegenständen droht eine Anzeige

Anders verhält es sich mit größeren Dingen und Gegenständen, die nach dem Besuch auch wieder anderen Gästen zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen Handtücher, Bademäntel, Kleiderhaken und Bettwäsche. Auch Geschirr, Regenschirme und Wecker werden von nachfolgenden Urlauber:innen benutzt und sollten deshalb im Hotelzimmer verbleiben. Deko-Elemente, Möbel und Wohnaccessoires sind Teil der Ausstattung und dürfen ebenfalls nicht entwendet werden.

Wer diese Gegenstände vor der Abreise einfach einsteckt, macht sich strafbar. Hier kann es sogar schnell zu einer Anzeige kommen. In den meisten Fällen verzichten Hotels aber darauf und schicken stattdessen eine Rechnung oder bitten den Gast um eine Rückgabe.

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