Ab 1. September

Neue Regeln fürs Handgepäck: Worauf Sie jetzt achten müssen

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Ab dem 1. September gelten in der EU neue Regeln für das Handgepäck beim Fliegen. Diese betreffen sowohl die Mitnahme von Flüssigkeiten als auch die Größe der Gepäckstücke.

Die 2006 eingeführten strengen Vorschriften für Flüssigkeiten im Handgepäck wurden in den letzten Jahren schrittweise gelockert, da moderne Scanner an den Sicherheitskontrollen eingesetzt wurden. Dadurch war es teilweise erlaubt, bis zu zwei Liter Flüssigkeit im Handgepäck zu transportieren.

Änderungen bei Flüssigkeiten ab September

Nun jedoch treten wieder strengere Vorschriften in Kraft. Ab dem 1. September 2024 dürfen Passagiere an allen europäischen und britischen Flughäfen Flüssigkeiten nur noch in Behältern mit maximal 100 Millilitern Fassungsvermögen mitführen. Diese müssen wie früher in einem verschließbaren, durchsichtigen 1-Liter-Plastikbeutel verpackt werden, der nicht größer als 20 x 20 Zentimeter sein darf. Pro Reisendem ist lediglich ein Beutel erlaubt. An vielen Flughäfen müssen diese Beutel, ähnlich wie elektronische Geräte wie Laptops, aus dem Handgepäck entnommen und separat durchleuchtet werden.

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© Getty Images
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An Flughäfen mit modernen CT-Scannern, etwa am London City Airport, dürfen Flüssigkeiten jedoch weiterhin im Handgepäck bleiben, solange sie der 100-Milliliter-Regel entsprechen. Auch Laptops müssen dort nicht ausgepackt werden.

Zuverlässigkeit der neuen Scannertechnologie ungeklärt

Der Grund für die Rückkehr zu strengeren Vorschriften ist die Unsicherheit über die Zuverlässigkeit der neuen Scannertechnologie. Bis diese Bedenken ausgeräumt sind, müssen Passagiere wieder kleine Behälter verwenden. Alternativ können auch feste Produkte wie Seifen, Shampoos oder Duschgele genutzt werden, die nicht als Flüssigkeiten gelten. Medikamente, die während des Fluges benötigt werden, sowie Babynahrung sind von den neuen Regelungen ausgenommen.

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Neue Regel für Gepäcksgröße

Zusätzlich ändern sich ab dem 1. September die Regeln für die Größe und Menge des Handgepäcks. Diese waren bisher den Fluggesellschaften überlassen, müssen nun jedoch vereinheitlicht werden, was das Reisen mit Zwischenstopps erleichtert. Künftig dürfen Handgepäckstücke maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und zehn Kilogramm wiegen.

Passagiere dürfen außerdem ein weiteres kleines Handgepäckstück wie eine Handtasche, Laptoptasche oder einen kleinen Rucksack mit an Bord nehmen. Dieses muss unter den Vordersitz passen und darf maximal 40 x 30 x 15 Zentimeter groß sein. Diese Regelung ist insbesondere für Reisende mit Billigfluglinien von Vorteil, die bisher oft gezwungen waren, entweder auf eine Handtasche zu verzichten oder den Handgepäckkoffer kostenpflichtig aufzugeben.

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