Reise-Tipps

Urlaubsmitbringsel: Diese Souvenirs müssen angemeldet werden

Teilen

Ein Teppich, Keramikwaren, Schmuck oder eine neue Uhr: Die wenigsten Urlauber kommen ganz ohne Mitbringsel aus dem Urlaub nach Hause. Doch diese kleinen und größeren Souvenirs können zu Problemen führen, wenn man die geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen nicht kennt. 

Wäre Arnold Schwarzenegger kein Hollywood-Star, hätte der Vorfall wohl kaum für Aufmerksamkeit gesorgt: Mitte Jänner wurde Schwarzenegger vom Zoll festgehalten, da er eine Luxusuhr im Gepäck hatte und diese nicht angemeldet war, obwohl sie in der EU bleiben sollte. Doch auch kleinere Urlaubsschätze können Ärger bereiten. Wir zeigen, welche Mitbringsel Reisende lieber nicht im Gepäck haben sollten.


Reisen innerhalb der EU

Am wenigsten hat man zu befürchten, wenn man aus einem anderen EU-Land einreist. Denn für Reisen innerhalb der EU gilt grundsätzlich, dass für im Urlaub gekaufte Waren keine Abgaben geleistet werden müssen. Größere Mengen an Tabak, Alkohol oder gefälschte Uhren sind allerdings auch problematisch und können beim Zoll zu Problemen führen.

Einreise von außerhalb der EU

Für alle Waren ist nicht die Menge, sondern der Wert ausschlaggebend. Waren bis 430 Euro dürfen eingeführt werden, wer diesen Wert überschreitet, muss sich bei der Zollstelle mündlich anmelden. Tipp: Immer die Rechnungsbelege aufbewahren, sonst muss die Zollstelle den Wert der Mitbringsel womöglich schätzen.

Diese Souvenirs bereiten am Zoll Ärger

Viele Souvenirs aus beliebten Reisezielen hätte man wohl kaum als illegalen Import eingeschätzt. Denn verboten ist die Einfuhr von Souvenirs, wie etwa geschützter Korallen, lebendiger oder sogar toter Tiere!
Muscheln und Sand sind ein beliebtes Mitbringsel aus dem Badeurlaub. Was die meisten jedoch nicht wissen: Die Ausfuhr von am Strand gesammelten Muscheln ist in einigen Ländern verboten! Auch das Gehäuse von Fechterschnecken sind weltweit häufige Mitbringsel im Reisegebäck von Strandurlaubern. Doch diese unterliegen Artenschutzbestimmungen und dürfen nicht eingeführt werden.
Etwas ungewöhnlich, aber Kartoffeln sind ebenfalls verboten: Die Gefahr, dass sich durch eingeführte Ware die bakterielle Ringfäule verbreitet, ist zu groß.

Damit die Rückreise möglichst zollfrei bleibt, bietet der Online Abgabenrechner des Zolls die Möglichkeit, schnell und einfach herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Österreich erlaubt sind und was voraussichtlich bezahlt werden muss.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten