Wenn am Urlaubsziel unliebsame Überraschungen warten. Das steht Ihnen zu.
Mauer- statt Meerblick und Baulärm statt Erholung? Dann hat der Reisende laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) Ansprüche auf Preisminderung und möglicherweise auch Schadenersatz. Grundsätzlich gilt die "Prospektwahrheit": Alles, was im Reiseprospekt beschrieben oder abgebildet ist, gilt als zugesagte Eigenschaft einer Pauschalreise. Warten negative Überraschungen, sollten Verbesserungen verlangt werden. Ist das nicht möglich: Beweise sichern.
Reiseveranstalter veratwortlich
Der Reiseveranstalter muss laut
VKI unabhängig eines Verschuldens für die im Prospekt versprochenen
Leistungen einstehen. Werden diese nicht in der vereinbarten Form erbracht,
hat der Konsument Recht auf Gewährleistung. Urlauber sollten sofort
Verbesserungen verlangen: Eine Verlegung in ein anderes Zimmer oder Hotel
ohne Aufzahlung kann die Ferien retten.
Fotos und Videos
Erfolgt keine Behebung des Mangels, sollten
davon Fotos oder Videos gemacht werden und störende Baumaschinen oder
Müllhalden am Strand festgehalten werden. Auch Adressen und Telefonnummern
von Leidensgenossen sowie schriftliche Bestätigungen von der Reiseleitung,
dass man entsprechend gerügt hat, sollten eingeholt werden. Nach dem Urlaub
kann dann Preisminderung gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Anhaltepunkte für die Bezifferung von Mängeln gibt die sogenannte
Frankfurter Liste.
Anspruch auf Schadenersatz
Wenn z. B. ein verdorbenes All
inclusive-Buffet Urlauber mit Brech-Durchfall ins Bett zwingt, dann liegt
gar ein Verschulden des Veranstalters vor und die Betroffenen haben
zusätzlich Anspruch auf Schadenersatz - in diesem Fall könnte es Ersatz für
Heilungskosten und Schmerzensgeld sein. Auch immaterielle Schäden für
entgangene Urlaubsfreude sind zu ersetzen: Rund 20 bis 50 Euro pro Tag und
Person können beziffert werden, wenn die Reise zur Gänze oder weitgehend "vereitelt"
wird.
Geld oder Gutschein?
Bei Preisminderung und Schadenersatz müssen
sich Betroffene übrigens nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen, sie
haben Anspruch auf Geldersatz, so der VKI. Grundsätzlich müssen
Gewährleistungsansprüche binnen zwei Jahre ab Rückkehr aus dem Urlaub und
Schadenersatzforderungen binnen drei Jahre ab Eintritt des Schadens geltend
gemacht werden - besser sei aber so schnell wie möglich, um nicht in
Beweisnotstand zu geraten, empfehlen die Konsumentenschützer.
Tipps bei Urlaubsmängeln
+ Ihre Urlaubsmängel wurden nicht am Urlaubsort behoben? Machen Sie sofort nach der Rückkehr aus dem Urlaub Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend. Einen Musterbrief finden Sie auf der AK Homepage.
+ Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Wie hoch Ihre Ansprüche sind, finden Sie in der "Frankfurter Tabelle".
+ Unter Umständen möglich ist auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude. Voraussetzung: Erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel sofort vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel zu Beweiszwecken - Fotos, Zeugen, Videos.
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UNTERKUNFT
Leistung |
Minderung in Prozent |
Abweichung vom gebuchten Objekt |
10-25 |
Andere Lage |
5-15 |
Andere Art der Unterbringung im gebuchten Hotel |
5-10 |
Andere Zimmerart |
20-30 |
Zimmer zu klein |
5-10 |
Fehlender Balkon |
5-10 |
Fehlender Meerblick |
5-10 |
Fehlendes eigenes Bad/WC/Dusche |
10-25 |
Fehlende Klimaanlage |
10-20 |
Fehlendes Radio/TV |
5 |
Zu geringes Mobiliar |
5-15 |
Schäden (Risse, Feuchtigkeit...) |
10-50 |
Ungeziefer |
10-50 |
Ausfall von... |
|
Toilette |
15 |
Bad/Warmwasserboiler |
15 |
Strom-/Gasausfall |
10-20 |
Wasser |
10 |
Klimaanlage |
10-20 |
Lift |
5-10 |
Service |
|
Vollkommener Ausfall |
25 |
Schlechte Reinigung |
10-20 |
Ungenügender Wäschewechsel |
5-10 |
Beeinträchtigungen |
|
Lärm am Tag |
5-25 |
Lärm in der Nacht |
10-40 |
Gerüche |
5-15 |
Fehlen zugesagter Kureinrichtungen |
20-40 |
VERPFLEGUNGl
Vollkommener Ausfall |
50 |
Eintöniger Speisezettel |
5 |
Nicht genügend warme Speisen |
10 |
Verdorbene, ungenießbare Speisen |
20-30 |
Selbstbedienung statt Kellner |
10-15 |
Essen in Schichten |
10 |
Langes Warten |
5-15 |
Schmutz (Tische, Gedeck) |
5-15 |
Fehlende Klimaanlage im Speisesaal |
5-10 |
SONSTIGES
Wurde zugesagt fehlt aber... |
|
Pool |
10-20 |
Sauna |
5 |
Tennisplatz |
5-10 |
Minigolf |
3-5 |
Segelschule, Reitmöglichkeit, Tauschschule, Strandliegen, Sonnenschirme |
5-10 |
Kinderbetreuung |
5-10 |
FKK-Strand |
10-20 |
Snack- oder Strandbar; Boutique |
0-5 |
Restaurant oder Supermarkt |
0-30 |
Disco, Nachtclub, Kino... |
5-15 |
Reiseleitung |
0-30 |
Unmöglich, im Meer zu baden |
10-20 |
Verschmutzter Strand |
10-20 |
Zeitverlust durch... |
|
Umzug im gleichen Hotel |
Anteiliger Reisepreis für ½ Tag |
Umzug in ein anderes Hotel |
1 Tag |
TRANSPORT
Abflug mehr als 4 Stunden verschoben |
5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde |
Ausstattungsmängel |
|
Niedrigere Klasse |
10-15 |
Erhebliche Abweichung vom normalen Standard |
5-10 |
Service |
|
Verpflegung |
5 |
Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung |
5 |
Auswechslung des Transportmittels |
Der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis |
Kein Transfer zum Hotel |
Kosten des Ersatztransportmittels |
Mehr Infos: www.oeamtc.at