Ausgefallene Bestimmungen sorgen für Verblüffung, Ärger und hohe Strafen.
Ob Telefonieren oder Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsübertretungen, Parkdelikte oder Überholverstöße - tritt man eine Reise an, ist es unerlässlich, sich über die im jeweiligen Reiseland vorherrschenden Verkehrsbestimmungen zu informieren. "Denn die Strafen, die in einigen Ländern bei Verkehrssünden drohen, haben es in sich", weiß ÖAMTC-Touristikerin Cornelia Schwarz. Von hohen Geldstrafen bis hin zu Pkw-Beschlagnahmungen und Gefängnisstrafen ist alles dabei. Die ÖAMTC-Touristik gibt einen Europa-Überblick:
Italien
Das beliebteste Urlaubsreiseziel der Österreicher im Jahr
2009 - überrascht Autoreisende mit ausgefallenen Verkehrsstrafen. Zum einen
kann es bei Alkoholdelikten mit mehr als 1,5 Promille passieren, dass das
Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet und zwangsversteigert wird. Seit 2009
fährt Italien außerdem eine neue Strategie, um den hohen Anteil an
nächtlichen Verkehrsunfällen zu minimieren: "Bei einigen Delikten wie z.B.
Geschwindigkeitsübertretungen, Alkoholfahrten oder Drängeln sind die Strafen
zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höher als tagsüber", erklärt
ÖAMTC-Expertin Schwarz.
Griechenland
Im Europa-Vergleich sind die Strafen in Griechenland
recht hoch und die Fristen für die Bezahlung eher kurz. "Bezahlt man
beispielsweise die Strafe für einen Überholverstoß nicht binnen zehn Tagen,
kann das nach Ablauf der Frist schon stolze 700 Euro kosten", sagt
ÖAMTC-Touristikerin Cornelia Schwarz.
Schweden
Schweden ist das einzige europäische Land, in dem das
Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung nicht verboten ist. Dafür
kommt dieses Vergehen anderorts umso teurer: In Norwegen muss man mit 160
Euro Strafe rechnen, in Italien mit 155 Euro aufwärts.
Schweiz
Wer sich von seinem Navi durch die Schweiz leiten lassen
will, sollte unbedingt darauf achten, dass es sich um kein Gerät mit
Radarwarnfunktion handelt. "Eine solche Funktion wird mit Radarwarngeräten
auf eine Stufe gestellt und ist somit verboten", erläutert die
ÖAMTC-Touristikerin. Die Geräte dürfen nicht in Verkehr gebracht oder
erworben werden. Der Einbau ins Fahrzeug ist ebenso untersagt wie das
Mitführen oder Verwenden eines solchen Geräts. Polizei- und Zollbehörden
stellen die Geräte sicher und erstatten Anzeige. Bei Reisen in der Schweiz
sollte man sich außerdem bewusst sein, dass hier schwere Verkehrsverstöße,
beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen (ab 600 Euro bei einer
Übertretung von 50 km/h oder mehr) oder Alkoholdelikte (ab 410 Euro), mit
besonders hohen Strafen geahndet werden.
Spanien
"Bei schweren Vergehen, wie dem Übertreten der zulässigen
Geschwindigkeit um 60 km/h oder bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,2
Promille, droht hier eine Haftstrafe von mindestens drei Monaten", sagt die
ÖAMTC-Expertin.
Skandinavien
Traditionell werden Verkehrssünden in den
skandinavischen Ländern besonders hart bestraft. So kann zum Beispiel
Alkohol am Steuer in Dänemark gleich einen ganzen Monatsverdienst kosten.
Nähere Infos zu den Verkehrsbestimmungen der jeweiligen Länder findet man unter www.oeamtc.at/reise.