Reiseveranstalter bieten österreichischen Touristen, die nach Kenia wollen, derzeit eine kostenlose Umbuchung ihres Urlaubs an. Vom Außenamt wurde bereits eine partielle Reisewarnung verhängt.
Ein kostenfreier Rücktritt von der gebuchten Kenia-Reise ist bisher nur bedingt möglich. Das Außenministerium hat jetzt allerdings eine partielle Reisewarnung für Kenia ausgesprochen. "Wegen der angespannten Lage, in der Eskalationen von Demonstrationen im von Sicherheitskräften weiträumig abgesperrten Nairobi sowie in Westkenia nicht auszuschließen sind, wurde nun auch eine partielle Reisewarnung für diese Gebiete ausgesprochen", teilte das Wiener Außenamt am Donnerstag mit.
Reiseumbuchung muss gleichwertig sein
Bei Umbuchungen anstelle
eines Reisestornos müsse der Veranstalter dem Urlauber aber eine "gleichwertige"
Reise als Option anbieten. Hat ein Reisender beispielsweise einen
Badeaufenthalt in Kenia gebucht und bekommt einen gleichwertigen
Alternativ-Urlaub in Ägypten vorgeschlagen, so sei dies laut Kolba zumutbar.
Wenn hingegen eine Safari gebucht wurde, so ist der Badeurlaub in Ägypten
kein gleichwertiger Ersatz. Somit könne die Reise kostenfrei storniert
werden.
Umbuchung/Stornierung laut Außenamt möglich
Das
Außenministerium gibt außerdem bekannt, dass die Möglichkeit kostenloser
Stornierung bzw. Umbuchung von Reisen gemäß der Rechtsprechung des Obersten
Gerichtshofes (OGH) nicht an eine offizielle Reisewarnung durch das
Außenministerium gebunden sei. Reisende können demnach - wegen Wegfalls der
Geschäftsgrundlage - kostenlos stornieren, wenn die Gefahrenlage das
allgemeine Lebensrisiko deutlich überschreitet.
Der OGH billige dem Reiseveranstalter aber zu, dass er einem Wunsch nach kostenlosen Rücktritt ein Angebot auf eine zumutbare und kostenlose Umbuchung entgegenhalte. Gebe es nicht gute Gründe, die Umbuchung abzulehnen, dann müsse man diese akzeptieren.
Abwarten und Lage beobachten
Über einen kostenlosen Rücktritt
können derzeit nur Urlauber nachdenken, deren Reiseantritt in den nächsten
ein bis zwei Wochen stattfinden würde. Ansonsten gelte es, die Entwicklungen
im Reiseland, im konkreten Fall in Kenia, abzuwarten.