Verbotene Souvenirs
Das bleibt besser im Urlaubsland
08.07.2011Vorsicht! Bei Verstößen drohen saftige Strafen an der Grenze.
Die Hälfte der Österreicher verbringt den Urlaub im Ausland. Italien, Deutschland und Kroatien zählen zu den beliebtesten Reisedestinationen. Wer reist, kauft Souvenirs - um nicht aus Unwissenheit zum Schmuggler zu werden, sollte man sich im Voraus über die jeweiligen Bestimmungen informieren, sagte Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (S).
Bedrohte Arten
Am Flughafen Wien wurden im vergangenen Jahr rund 100.000 Menschen überprüft, bei etwa 3.200 wurden verbotene Waren aus dem Verkehr gezogen. Souvenirs bedrohter Arten etwa haben im Urlaubsgepäck nichts verloren, sie können für Probleme beim Zoll sorgen. Dazu gehören auch Korallen, Orchideen oder Kakteen, die im Urlaub bei vielen Straßenständen erhältlich sind. Der Strafrahmen für die verbotene Einfuhr eines Kaktus reicht bis zu 1.400 Euro, zudem wird er vom Zoll beschlagnahmt. "Bei Verstößen gegen das Artenschutzgesetz gilt das Strafrecht", sagte Amtsdirektor Roland Karner vom Zollamt Eisenstadt, der am Flughafen Wien für die Reisendenabfertigung zuständig ist.
Fleisch und Käse
Auch die Einfuhr von Fleisch oder Käse ist verboten. Ebenso streng reglementiert ist die Einfuhr von Arzneimitteln. Ohne Bewilligung dürfen maximal drei im Ausland gekaufte Einzelhandelspackungen importiert werden. Schieder warnte allgemein vor exotischen Medikamenten: "Die beliebten blauen Pillen sind im glücklichsten Fall nur Sägespäne!"
EU-Staaten
Bei einer Einreise aus EU-Staaten dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch zollfrei eingeführt werden. Hierzu gehören etwa 800 Stück Zigaretten, zehn Liter Spirituosen oder 90 Liter Wein. Bei einer Einreise aus Nicht-EU-Staaten sind Tabakwaren und Alkoholika streng limitiert, erlaubt sind 200 Stück Zigaretten oder vier Liter Wein. Andere Waren, wie Kleidung oder Elektroartikel, dürfen bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro von Flugreisenden importiert werden. Bei der Reise mit dem Auto oder der Bahn sind Waren im Wert von 300 Euro abgabefrei. Für Kinder unter 15 Jahren verringert sich die Freigrenze auf 150 Euro.
Am Flughafen hat der Zoll drei verschiedene Kontrollausgänge, die sogenannten Farbkanäle. Der Rotkanal muss beschritten werden, wenn eine Zollanmeldung erforderlich ist. Der grüne gilt für jene Reisende, die keine verzollungspflichtigen Waren mitführen. Der blaue Durchgang ist für Flugreisende innerhalb der EU.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at/zoll/_start.htm