Beschwerden

Viele Airlines ignorieren Fluggastrechte

10.12.2007

Die Rechte von Fluggästen auf Entschädigung für verspätete Flüge sind trotz einer EU-Verordnung noch immer nicht gewährleistet.

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© ap
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Fast vier Jahre nach In-Kraft-Treten der Fluggastrechte-Verordnung kommen Passagiere bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung viel zu selten zu ihrem Recht. Das zeigt der aktuelle "Fluggastrechte-Report 2006" des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren. Der Report belegt, dass sich im Vergleich zum Jahr 2005 die Beschwerden über Fluglinien bei den Verbraucherzentren sogar beinahe verdoppelt haben. Während Konsumenten europaweit in erster Linie Probleme bei der Gepäcksbeförderung beanstanden, machen in Österreich Flugannullierungen den größten Teil der grenzüberschreitenden Beschwerden aus.

"Schlupflöcher für Fluglinien"
Aber auch im EU-weiten Ranking rangieren Beschwerden über Flugannullierungen und -verspätungen ganz weit oben. Überbuchte Flüge, unklare Vorschriften bezüglich Visum und Pass, verwirrende Preisangaben als auch Mehrkosten durch das Versäumen von Anschlussflügen zählen außerdem zu den häufigsten der insgesamt 4.900 Beschwerden im Vorjahr. Barbara Forster, Expertin für Fluggastrechte im Europäischen Verbraucherzentrum Wien (EVZ), fasst die Gründe für die Zunahme an Beschwerden zusammen: "Noch immer ignorieren viele Fluglinien die Rechte ihrer Passagiere, gleichzeitig wissen aber immer mehr Fluggäste über ihre Ansprüche Bescheid." Doch für Konsumenten ist es oft schwer, diese außergerichtlich durchzusetzen. "Die Fluggastrechte-Verordnung ist zum Teil ungenau formuliert und bietet Fluglinien daher immer wieder Schlupflöcher", berichtet Forster.

Probleme mit Gepäck
Auch wenn die "Hitliste" der österreichischen Beschwerden etwas vom EU-weiten Durchschnitt abweicht: "Probleme mit Gepäcksbeförderungen und Flugannullierungen sind auch hierzulande jene Bereiche, in denen die Rechte von Flugpassagieren am häufigsten schwer verletzt werden", informiert Forster. 120 Konsumenten haben sich im Vorjahr beim EVZ Wien über in- und ausländische Fluglinien beschwert. Jeder dritte Verbraucher beanstandete gestrichene Flüge, nahezu jeder fünfte hatte Probleme mit der Gepäcksbeförderung. Weitere Kritikpunkte: die Nichtbeförderung trotz gültigem Ticket und rechtzeitigem Erscheinen am Check-In bzw. am Gate sowie Flugverspätungen.

Finanzielle Entschädigung
Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, informieren nach wie vor viele Fluglinien Reisende nicht über deren Rechte. "Wenn ein Flug nicht planmäßig verläuft, sollten Konsumenten beim Schalter der Fluglinie ihre Rechte wie etwa Verpflegung und kostenlose Telefonate bis hin zu Umbuchung und/oder finanzieller Entschädigung einfordern", rät Forster abschließend.

Mehr Infos: www.europakonsument.at

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