Beschwerden
Viele Airlines ignorieren Fluggastrechte
10.12.2007
Die Rechte von Fluggästen auf Entschädigung für verspätete Flüge sind trotz einer EU-Verordnung noch immer nicht gewährleistet.
Fast vier Jahre nach In-Kraft-Treten der Fluggastrechte-Verordnung kommen Passagiere bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung viel zu selten zu ihrem Recht. Das zeigt der aktuelle "Fluggastrechte-Report 2006" des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren. Der Report belegt, dass sich im Vergleich zum Jahr 2005 die Beschwerden über Fluglinien bei den Verbraucherzentren sogar beinahe verdoppelt haben. Während Konsumenten europaweit in erster Linie Probleme bei der Gepäcksbeförderung beanstanden, machen in Österreich Flugannullierungen den größten Teil der grenzüberschreitenden Beschwerden aus.
"Schlupflöcher für Fluglinien"
Aber auch im
EU-weiten Ranking rangieren Beschwerden über Flugannullierungen und
-verspätungen ganz weit oben. Überbuchte Flüge, unklare Vorschriften
bezüglich Visum und Pass, verwirrende Preisangaben als auch Mehrkosten durch
das Versäumen von Anschlussflügen zählen außerdem zu den häufigsten der
insgesamt 4.900 Beschwerden im Vorjahr. Barbara Forster, Expertin für
Fluggastrechte im Europäischen Verbraucherzentrum Wien (EVZ), fasst die
Gründe für die Zunahme an Beschwerden zusammen: "Noch immer ignorieren viele
Fluglinien die Rechte ihrer Passagiere, gleichzeitig wissen aber immer mehr
Fluggäste über ihre Ansprüche Bescheid." Doch für Konsumenten ist es oft
schwer, diese außergerichtlich durchzusetzen. "Die Fluggastrechte-Verordnung
ist zum Teil ungenau formuliert und bietet Fluglinien daher immer wieder
Schlupflöcher", berichtet Forster.
Probleme mit Gepäck
Auch wenn die "Hitliste" der
österreichischen Beschwerden etwas vom EU-weiten Durchschnitt abweicht:
"Probleme mit Gepäcksbeförderungen und Flugannullierungen sind auch
hierzulande jene Bereiche, in denen die Rechte von Flugpassagieren am
häufigsten schwer verletzt werden", informiert Forster. 120 Konsumenten
haben sich im Vorjahr beim EVZ Wien über in- und ausländische Fluglinien
beschwert. Jeder dritte Verbraucher beanstandete gestrichene Flüge, nahezu
jeder fünfte hatte Probleme mit der Gepäcksbeförderung. Weitere
Kritikpunkte: die Nichtbeförderung trotz gültigem Ticket und rechtzeitigem
Erscheinen am Check-In bzw. am Gate sowie Flugverspätungen.
Finanzielle Entschädigung
Obwohl gesetzlich vorgeschrieben,
informieren nach wie vor viele Fluglinien Reisende nicht über deren Rechte.
"Wenn ein Flug nicht planmäßig verläuft, sollten Konsumenten beim Schalter
der Fluglinie ihre Rechte wie etwa Verpflegung und kostenlose Telefonate bis
hin zu Umbuchung und/oder finanzieller Entschädigung einfordern", rät
Forster abschließend.
Mehr Infos: www.europakonsument.at