Checkliste
Was jetzt ins Handgepäck darf
19.12.2006
Sie wissen nicht was mit an Bord darf? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie beachten müssen.
Was darf im Handgepäck mit an Bord? Grundsätzlich ist nur ein Stück Handgepäck erlaubt. Das wird zwar an einigen Flughäfen und bei manchen Airlines nicht immer ganz so eng gesehen - da wird beispielsweise die Hand- oder Fototasche obendrein akzeptiert - aber, darauf verlassen sollten Sie sich nicht! Auch für die Größe und das Gewicht des Handgepäcks gibt es Grenzen: Maximal zulässig sind 56 cm Länge, 42 cm Höhe und 25 cm Breite, wiegen darf es höchstens acht Kilo - das jedenfalls ist der Standard.
Die neuen EU-Vorschriften für Handgepäck gelten an allen Flughäfen der EU, in Norwegen, Island und in der Schweiz.
Das ändert sich für Sie beim Packen:
1) Sie dürfen nur noch sehr geringe Flüssigkeitsmengen (bis zu 100 Milliliter pro Flüssigkeit) im Handgepäck mitführen.
2) Jede Flüssigkeit muss sich in einem getrennten Behälter bzw. einer getrennten Verpackung befinden.
3) Die Behälter und Verpackungen wiederum müssen Sie in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte von ca. 16 mal 23 cm (Füllmenge: 1 Liter) bei sich tragen. Die Plastiktüten sind in Supermärkten erhältlich.
4) Jeder Passagier darf nur eine einzige dieser Plastiktüten mit sich führen.
5) Plastiktüten mit einer größeren Füllmenge sind nicht erlaubt.
Um diese Flüssigkeiten geht es: - alle Getränke: z. B. Wasser, aber auch Suppen, Sirup etc. - Deodorants - Wimperntusche - Cremen, Lotionen und Öle - alle Pasten: z. B. Zahnpasta, Salben etc. - Parfüme - Rasierschaum, Haarschaum, ähnliche unter Druck stehende Behälter - alle Gele: z. B. Haargel, Duschgel etc. - Sprays - Flüssig-Fest-Mischungen - alle anderen Flüssigkeiten ähnlicher Beschaffenheit
Das sind die Ausnahmen:
1) Medikamente und dringend benötigte Nahrungsmittel wie beispielsweise Babynahrung dürfen Sie ganz normal im Handgepäck mitführen. Für Arzneimittel und Diätprodukte müssen Sie allerdings eine ärztliche Bestätigung oder ein Rezept, das auf ihren Namen läuft, mitführen. 2) Sie dürfen Flüssigkeiten, zum Beispiel Getränke und Parfüm, sowohl im Bereich nach der Bordkartenkontrolle (also zum Beispiel im Duty Free), im Transit, als auch im Flugzeug einkaufen und mit sich führen. Beachten Sie aber, dass Sie diese Flüssigkeiten nicht öffnen dürfen, falls Sie nochmals einen Security-Check durchlaufen müssen. Zusätzlich muss die gut sichtbar angebrachte Rechnung die Örtlichkeit und die Uhrzeit des Kaufes ausweisen. Falls Sie die Flüssigkeiten doch geöffnet haben, müssen Sie mit einer Beschlagnahmung rechnen. Dies ist insbesondere bei Transferflügen wichtig! Es gilt also: Getränke austrinken, bevor Sie einen neuen Security-Check passieren. Andere Flüssigkeiten wie Spirituosen, Parfüm etc. auf keinen Fall auspacken!
Das ändert sich am Flughafen:
1) Die Plastiktüten müssen am Sicherheitscheck getrennt vom anderen Handgepäck vorgezeigt werden.
2) Laptops und andere große elektrische Geräte müssen Sie aus dem normalen Handgepäck entfernen. Während Sie durch die Personenkontrolle gehen, werden die Geräte separat durchleuchtet.
3) Bitte rechnen Sie eine längere Wartezeit am Flughafen ein.
4) Bei der Sicherheitskontrolle selbst wird kein Umpacken mehr möglich sein. Hier bleibt dem Fluggast nur mehr eine Wahl: Wegwerfen!
Das bleibt gleich:
Die neue EU-Verordnung betrifft nur das Handgepäck. Das heißt, Sie können nach wie vor Flüssigkeiten in Ihrem Gepäck mitführen, das Sie am Check-In aufgeben.