Reiselust

Was tun, wenn der Koffer nicht ankommt?

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Über 22 Mio. Gepäckstücke im Jahr 2011 bei Flugreisen verschlampt.

Rund 22 Millionen Gepäckstücke sind im Jahr 2011 weltweit mit Verspätung bei ihrem Eigentümer angekommen. Nicht aufgeladene Koffer sowie Fehler beim Transfer waren die häufigsten Gründe dafür. Etwa drei Millionen Koffer wiesen bei ihrer Ankunft Beschädigungen auf, weitere 645.000 Gepäckstücke wurden gestohlen oder gingen dauerhaft verloren, berichtete der ÖAMTC unter Berufung auf Zahlen des Luftfahrtdienstleisters SITA. Der Verkehrsclub klärte darüber auf, wie man sich als Betroffener verhält.

Was zu tun ist
Ist das Gepäck einmal verschwunden, ist der erste Schritt die Verlustmeldung samt Suchanzeige bei der Fluglinie. "Diese muss dem Reisenden weiterhelfen", sagte die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Auch eine etwaige Reise-Gepäckversicherung sollte umgehende informiert werden. Geht der Koffer bei der Hinreise verloren, haben Fluglinien "Overnight-Kits" mit den notwendigsten Toiletteartikeln parat. Taucht das ersehnte Gepäck länger nicht auf, erhält der Reisende Bargeld für die dringendsten Besorgungen wie etwa Bekleidung oder Körperpflegeprodukte.

Verloren oder kaputt?
Für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haften Fluglinien derzeit mit bis zu 1.200 Euro. Wer teurere Gegenstände mitführt, sollte diese deklarieren und den von der Fluglinie verlangten Zuschlag zahlen. Dann entfallen die Haftungshöchstgrenzen. "Oder man schließt vor Reiseantritt eine Reisegepäckversicherung ab", riet die Pronebner. "Der Reisende muss sich an bestimmte Fristen halten, um seine Ansprüche nicht zu verlieren."

Schriftlich melden
Eine Beschädigung von Koffer oder Inhalt muss längstens binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks schriftlich der Fluglinie gemeldet werden. Ist dem Reisenden ein Schaden durch verspätetes Gepäck entstanden - mussten etwa notwendige Dinge vor Ort extra gekauft werden - ist dies binnen 21 Tagen nach Übergabe des Gepäcks schriftlich mitzuteilen. Geht übrigens das Handgepäck verloren, muss der Fluggast das Verschulden der Airline nachweisen.
 

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