AGBs SUDOKU-Gewinnspiel ÖSTERREICH

01.03.2010

 

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Teilnahmebedingungen Rätsel/Sudoku Gewinnspiel

Mediengruppe ÖSTERREICH GmbH (Gewinnspielbetreiber) bietet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern Rätsel/Sudoku Gewinnspiele an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.

§1 Gewinnspiel

An den Gewinnspielen kann teilgenommen werden, indem man einen kostenpflichtigen Anruf (€ 0.70/Anruf) tätigt, oder eine kostenpflichtige SMS (€ 0.70/SMS) sendet, mit dem Vermerk des entsprechenden Kennwortes. Zur Überprüfung des Einsendeschlusses, dient bei der Teilnahme per SMS, Telefon, der elektronisch protokollierte Eingang der SMS, des Telefonats.


§2 Teilnahmeberechtigung

(1) Alle Personen ab dem 18. Lebensjahr sind teilnahmeberechtigt. Jüngere Teilnehmer müssen vor der Teilnahme eines Gewinnspiels das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters einholen.

(2) Um an den Gewinnspielen teilnehmen zu dürfen, ist es erforderlich, dass sämtliche Angaben zur Person der Wahrheit entsprechen.

§3 Ausschluss von den Gewinnspielen

(1) Mitarbeiter der Kooperationspartner, sowie des Gewinnspielbetreibers und deren Angehörige sind von der Teilnahme an den Gewinnspielen ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Gewinnspielbetreiber das Recht vor, die entsprechenden Personen vom Gewinnspiel auszuschliessen.

(3) Alle Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Es können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.


§4 Durchführung und Abwicklung der Gewinnspiele

(1) Die technische Durchführung der Gewinnspiele obliegt dem Gewinnspielbetreiber. Die Gewinnspiele basieren auf einer Zufallsziehung. Die Bedingungen der Ziehung liegen zur Gänze im Verantwortungsbereich des Gewinnspielbetreibers.

 

(2) Die Lieferbedingungen der Gewinne werden vom Gewinnspielbetreiber und dessen Kooperationspartnern festgelegt.

(3) Die Gewinner werden vom Gewinnspielbetreiber Kooperationspartner benachrichtigt. Der Gewinnspielbetreiber behält sich das Recht vor, die Gewinner bei Bedarf namentlich und bildlich im Internet, Printmedien und per SMS zu veröffentlichen. Der Gewinner erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung ausdrücklich einverstanden. Der Gewinnspielbetreiber ist berechtigt, alle Daten des Gewinners an die Kooperationspartner zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.

(4) Alle Bargeldgewinne werden dem Gewinner in Bar oder per Banküberweisung zugestellt. Mit der Zustellung des Bargeldes oder der Überweisung des Bargeldgewinns wird der Gewinnspielbetreiber von der Leistungspflicht befreit. Sollte eine Auszahlung, aus Gründen die nicht vom Gewinnspielbetreiber zu vertreten sind, nicht zustande kommen, verfällt dieser Gewinn und auch alle Ansprüche gegen den Gewinnspielbetreiber.

(5) In einigen Fällen, muss der Gewinn vom Gewinner selbst abgeholt werden, dies gilt vor allem bei grossen Sachpreisen (z.B. TV-Geräte, etc.). In solchen Fällen wird dem Gewinner der für die Auslieferung des Gewinns zuständige Händler genannt. Holt der Gewinner nicht innerhalb einer bestimmten Frist seinen Gewinn ab, so verfällt der Gewinn und auch der Anspruch gegen den Gewinnspielbetreiber. Die Abholfrist wird dem Gewinner frühzeitig mitgeteilt. Alle Kosten, die durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, etc.) und evt. entstandene Transportschäden trägt der Gewinner selbst.

(6) Bei Reisegewinnen kann die komplette Abwicklung des Gewinns über einen Reiseveranstalter erfolgen. Der Reiseveranstalter kontaktiert den Gewinner, sobald er vom Gewinnspielbetreiber alle Daten erhalten hat. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Gewinner die Reise zu dem vom Reiseveranstalter festgesetzten Termin antreten und durchführen. Befolgt der Gewinner diesen Termin nicht, so besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn und der Anspruch gegen den Gewinnspielbetreiber erlischt. Sobald der Gewinner die Reise bestätigt, unterliegt er den Reisebedingungen des Reiseveranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (z.B. Flughafen, Bahnhof, etc.), sowie dessen Folgekosten trägt der Gewinner selbst. Des Weiteren trägt er auch sämtliche privaten Kosten (Minibar, Telefon, Versicherung, etc.), die während der Reise entstehen.

(7) Barablösen von Sachgewinnen sind nicht möglich. Ein Gewinnanspruch ist nicht auf eine andere Person übertragbar.

(8) Beschwerden können innerhalb von 14 Tagen nach Bekannt werden des Grundes schriftlich an den Gewinnspielbetreiber gestellt werden. Mündlich mitgeteilte oder auch verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.


§5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

(1) Der Gewinnspielbetreiber behält sich das Recht vor, jedes Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt und ohne jegliche Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von diesem Recht macht der Gewinnspielbetreiber insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspiele nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung des Gewinnspiels durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann der Gewinnspielbetreiber von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.


§6 Datenschutz

(1) Der Teilnehmer „registriert“ sich automatisch für ein Gewinnspiel, indem er bei Teilnahme per SMS seine Mobilnummer, bei Teilnahme per Telefon seine Telefonnummer preisgibt. Es besteht kein Anspruch auf diese Registrierung. Der Teilnehmer erklärt sich durch diese Registrierung damit einverstanden, dass der Gewinnspielbetreiber alle Daten für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus speichert.

(2) Der Gewinnspielbetreiber verpflichtet sich, für die registrierten Daten der Teilnehmer die Datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Daten der Teilnehmer werden vertraulich behandelt. Die erhobenen Daten werden nur vom Gewinnspielbetreiber, sowie von dessen Kooperationspartnern zu Marktforschungs-, Marketing- und Werbezwecken genutzt.

(3) Der Teilnehmer willigt mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel ausdrücklich ein, dass er vom Gewinnspielbetreiber oder dessen Kooperationspartnern Werbenachrichten auf unbestimmte Zeit erhält (SMS, Email, Fax, Post, und weitere Werbekanäle). Der Teilnehmer kann jederzeit und kostenlos den Versand von Werbenachrichten unverzüglich stoppen, indem er dies an den Gewinnspielbetreiber oder dessen Kooperationspartnern mitteilt (telefonisch, per Email, per Fax, per Post, etc.).


§7 Haftung

(1) Der Gewinnspielbetreiber wird mit Aushändigung des Gewinns an den Gewinner von allen Verpflichtungen frei. Für Rechtsmängel und Sachmängel wird nicht gehaftet.

(2) Besteht der Gewinn in einer von einem Dritten zur Verfügung gestellten Sachleistung oder Dienstleistung, so hat der Gewinnspielveranstalter sämtliche ihn treffenden Verpflichtungen erfüllt, wenn er dem Gewinner den Dritten samt Ansprechpartner und Frist für die Inanspruchnahme bekannt gibt. Für diese Mitteilung kann sich der Gewinnspielbetreiber auch des Dritten bedienen. Der Gewinnspielbetreiber haftet diesfalls nur dafür, dass das ausgelobte Angebot des Dritten in der genannten Inanspruchnahmefrist zur Annahme durch den Gewinner offen steht. Sämtliche weiteren Ansprüche, die den Gewinn betreffen, sind vom Gewinner gegen den Dritten geltend zu machen.

(3) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

 

(4) Es wird keine Haftung übernommen für verlorene, beschädigte, fehlgeleitete, falsche oder verspätete Teilnahmeeintragungen, sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Gewinnspiels oder die Teilnahme beeinflussen könnten.

(5) Eine Haftung für die durch § 3 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.


§8 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es wird keine Korrespondenz geführt.

(3) Alle im Zusammenhang mit dem Gewinn eines Preises verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren, trägt der Gewinner.

(4) Die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem österreichischen Recht.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.

(6) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Gewinnspielbetreiber ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

Datum: 1. März 2010

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