Der Protest der Innsbrucker wegen des Einsatzes von Okotie wurde abgelehnt. Die Anzeige von Kärnten gegen Kühbauer bleibt ohne Folgen.
Der Strafsenat der österreichischen Fußball-Bundesliga hat am Montagabend den Protest von FC Wacker Innsbruck abgelehnt und das Meisterschaftsspiel der 26. Runde zwischen Innsbruck und Austria Wien resultatsgemäß mit 1:2 beglaubigt. Die Tiroler hatten Protest eingelegt, weil ihrer Ansicht nach der Austrianer Okotie aufgrund fünf Gelber Karten (Amateure plus Kampfmannschaft) nicht spielberechtigt gewesen sein soll.
Der Senat berief sich dabei auf Paragraf 37 der ÖFB-Vorschriften für Strafausschüsse, der Bezug auf den Umstand nimmt, "dass Sperren bei jener Mannschaft zu verbüßen sind, bei welcher der Spieler straffällig wurde. Daraus ist abzuleiten, dass im konkreten Fall parallel zwei Bewerbe zu berücksichtigen sind (Austria Amateure bzw. Austria Kampfmannschaft, Anm.) und die Zählung der Gelben Karten getrennt zu erfolgen hat."
Für die Anzeige von SK Austria Kelag Kärnten gegen Mattersburg-Kapitän Dietmar Kühbauer sah sich der Strafsenat hingegen nicht zuständig. Kühbauer hatte beim Spiel gegen die Klagenfurter seinem Gegenspieler Krajic den Ball ins Gesicht geschlagen, der Schiedsrichter hatte die Aktion aber nicht geahndet. Die Bundesliga dazu: "Ein Verfahren beim Senat 1 kann ausschließlich über Meldung des Schiedsrichters oder über Anordnung des Vorstandes der Bundesliga eingeleitet werden." Die Anzeige war von Kärnten aber direkt bei der Bundesliga eingebracht worden.