Mindestens fünf Ligaspiele wurden laut Wett-Pate Sapina manipuliert.
Betroffen von den umfangreichen Fußball-Manipulationen des deutschen Wettbetrügers Ante Sapina (35) waren auch Ligaspiele in Österreich. Zumindest fünf davon waren im Lauf des am Donnerstag mit den Verurteilungen in Bochum abgeschlossenen Prozesses bekanntgeworden. Der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) hatte bereits vor eineinhalb Jahren um Akteinsicht gebeten, diese aber erst am 8. Mai 2011 bekommen und ist seit kurzem auch in Besitz von Kopien der österreichrelevanten Gerichtsakten.
140.000 Euro für KSV-Kicker
Spätestens im März dieses Jahres war auch für die Öffentlichkeit konkret geworden, dass im Jahr 2009 fünf Bundesliga- bzw. Erste-Liga-Matches in Österreich vom Wettskandal betroffen sind. Sapina selbst hatte dann im April u.a. ausgesagt, dass einige Spieler vom Kapfenberger SV vor der Bundesliga-Partie gegen Austria Wien vom 28. Oktober 2009 140.000 Euro erhalten hätten.
Zwar ging dieses "Unternehmen" schief, nach dem Erste-Liga-Spiel zwischen den Red Bull Juniors Salzburg und dem TSV Hartberg vom 22. September 2009 habe sich der Gewinn dagegen auf 533.000 Euro belaufen. Spieler von Hartberg sollen zuvor 60.000 Euro Schmiergeld erhalten haben. Die Partie endete 7:0 für Salzburg.
Mindestens fünf Spiele betroffen
Insgesamt sind nach derzeitigem Stand fünf Spiele der österreichischen Bundesliga und Erste Liga aus dem Jahr 2009 betroffen. Und zwar Red Bull Juniors Salzburg - TSV Hartberg (22.9.), SV Kapfenberg - Austria Wien (28.10.), Red Bull Salzburg - SV Kapfenberg (29.8.), SC Sparkasse Zwettl - TSV Hartberg (14.8.) sowie SV Kapfenberg - SK Rapid Wien (23.9.).
ÖFB-Präsidiumsmitglied und Jurist Herbert Hübel war Anfang Mai nach Bochum gereist und hatte dort Einsicht in die Aktien mit Österreichbezug erhalten. Seit einigen Tagen sind diese als Kopien auch im Besitz des ÖFB und von diesem an die Fußball-Bundesliga sowie die Kontaktstelle im Justizministerium weitergeleitet worden. Von dort sollen laut ÖFB-Pressestelle diese Aktien auch an den zuständigen Staatsanwalt übermittelt werden.