Wettskandal

Bundesanwalt fordert Freispruch für Hoyzer

28.11.2006

Unerwartete Wende im deutschen Wettskandal: Freispruch für Skandal-Referee möglich.

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Überraschende Wende im größten deutschen Fußball-Wettskandal: Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig Freisprüche für Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer und die fünf weiteren Angeklagten gefordert. Bundesanwalt Hartmut Schneider sagte, das Urteil des Landgerichts Berlin könne wegen lückenhafter Beweiswürdigung keinen Bestand haben. Auch die Verteidiger des Hauptangeklagten Ante Sapina forderten Freispruch für ihren Mandanten.

Prozess auf Mitte Dezember vertagt
Ob es zu einem Freispruch kommt, blieb zunächst offen: Das Gericht vertagte seine Entscheidung auf den 15. Dezember. Der 5. Strafsenat des BGH muss entscheiden, ob die Verurteilung Hoyzers zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten wegen Beihilfe zum Betrug rechtskräftig wird.

Die Richter müssen zudem die Urteile in fünf weiteren Fällen überprüfen, darunter den von Sapina, der zu zwei Jahren und elf Monaten Freiheitsentzug verurteilt wurde. Die Anklage hatte den Beteiligten Betrug und Beihilfe in mehreren Fällen vorgeworfen. Schneider sagte, nach derzeitiger Gesetzeslage sei das Verhalten der Angeklagten strafwürdig, müsse aber dennoch straflos bleiben.

Urteil aus dem Jahr 1961 schlagend?
Der Bundesanwalt führte unter anderem ein Urteil des 5. BGH-Strafsenats aus dem Jahr 1961 an. Damals hatte das Gericht einen Angeklagten vom Vorwurf des Betrugs frei gesprochen. Der Mann hatte im Wissen um den Ausgang von Pferderennen in Paris bei einem Berliner Wettbüro Einsätze getätigt, kurz bevor der Buchmacher den Ausgang des Rennens erfuhr. Der BGH urteilte damals, man könne nicht davon ausgehen, dass zwischen den Beteiligten der Wette unausgesprochen vereinbart sei, dass keiner einen Vorteil habe.

Schneider erklärte, das Landgericht Berlin hätte im Fall der Fußball-Wetten und seiner Urteilsbegründung auf diese Entscheidung eingehen müssen. Dies sei jedoch unterblieben. Stattdessen hätten die Berliner Richter einen Spruch des 3. Strafsenats aus dem Jahr 1979 herangezogen, mit dem ein Wetter wegen Betrugs verurteilt worden war, der Jockeys bestochen hatte. Zumindest hätte das Gericht die beiden widersprüchlichen Urteile gegeneinander abwägen müssen, meinte Schneider.

Schuld bei Wettanbieter?
Sapinas Anwalt Nicolas Becker sagte, sein Mandant habe sich nicht einmal einer Täuschung schuldig gemacht, die einer Verurteilung wegen Betrugs hätte zu Grunde gelegt werden können. Der Wettanbieter Oddset habe es damals zudem versäumt, in seinen Geschäftsbedingungen diejenigen von der Wettmöglichkeit auszuschließen, die als Spielteilnehmer oder auf andere Weise Einfluss auf den Ausgang einer Fußballpartei nehmen konnten. Dies sei erst später geschehen.

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