Wettskandal
Bundesanwalt fordert Freispruch für Hoyzer
28.11.2006
Unerwartete Wende im deutschen Wettskandal: Freispruch für Skandal-Referee möglich.
Überraschende Wende im größten deutschen Fußball-Wettskandal: Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig Freisprüche für Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer und die fünf weiteren Angeklagten gefordert. Bundesanwalt Hartmut Schneider sagte, das Urteil des Landgerichts Berlin könne wegen lückenhafter Beweiswürdigung keinen Bestand haben. Auch die Verteidiger des Hauptangeklagten Ante Sapina forderten Freispruch für ihren Mandanten.
Prozess auf Mitte Dezember vertagt
Ob es zu einem Freispruch
kommt, blieb zunächst offen: Das Gericht vertagte seine Entscheidung auf den
15. Dezember. Der 5. Strafsenat des BGH muss entscheiden, ob die
Verurteilung Hoyzers zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf
Monaten wegen Beihilfe zum Betrug rechtskräftig wird.
Die Richter müssen zudem die Urteile in fünf weiteren Fällen überprüfen, darunter den von Sapina, der zu zwei Jahren und elf Monaten Freiheitsentzug verurteilt wurde. Die Anklage hatte den Beteiligten Betrug und Beihilfe in mehreren Fällen vorgeworfen. Schneider sagte, nach derzeitiger Gesetzeslage sei das Verhalten der Angeklagten strafwürdig, müsse aber dennoch straflos bleiben.
Urteil aus dem Jahr 1961 schlagend?
Der Bundesanwalt führte unter
anderem ein Urteil des 5. BGH-Strafsenats aus dem Jahr 1961 an. Damals hatte
das Gericht einen Angeklagten vom Vorwurf des Betrugs frei gesprochen. Der
Mann hatte im Wissen um den Ausgang von Pferderennen in Paris bei einem
Berliner Wettbüro Einsätze getätigt, kurz bevor der Buchmacher den Ausgang
des Rennens erfuhr. Der BGH urteilte damals, man könne nicht davon ausgehen,
dass zwischen den Beteiligten der Wette unausgesprochen vereinbart sei, dass
keiner einen Vorteil habe.
Schneider erklärte, das Landgericht Berlin hätte im Fall der Fußball-Wetten und seiner Urteilsbegründung auf diese Entscheidung eingehen müssen. Dies sei jedoch unterblieben. Stattdessen hätten die Berliner Richter einen Spruch des 3. Strafsenats aus dem Jahr 1979 herangezogen, mit dem ein Wetter wegen Betrugs verurteilt worden war, der Jockeys bestochen hatte. Zumindest hätte das Gericht die beiden widersprüchlichen Urteile gegeneinander abwägen müssen, meinte Schneider.
Schuld bei Wettanbieter?
Sapinas Anwalt Nicolas Becker sagte,
sein Mandant habe sich nicht einmal einer Täuschung schuldig gemacht, die
einer Verurteilung wegen Betrugs hätte zu Grunde gelegt werden können. Der
Wettanbieter Oddset habe es damals zudem versäumt, in seinen
Geschäftsbedingungen diejenigen von der Wettmöglichkeit auszuschließen, die
als Spielteilnehmer oder auf andere Weise Einfluss auf den Ausgang einer
Fußballpartei nehmen konnten. Dies sei erst später geschehen.