Nach "Platzsturm"

Bundesweites Platzverbot für Rasenstürmer

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32 Personen nach "Platzsturm" im Wiener Derby zu Höchststraf von zwei Jahren verurteilt.

Der Senat 3 der heimischen Fußball-Bundesliga hat wegen des Platzsturms im Wiener Derby zwischen Rapid und Austria vom 22. Mai im Hanappi-Stadion gegen insgesamt 62 Fans bundesweite Stadion-Verbote ausgesprochen. Über 32 Personen wurde die Höchststrafe von 24 Monaten verhängt, 30 Anhänger dürfen zwölf Monate keine Arena zwischen dem Boden- und Neusiedlersee betreten.

Die Strafen hat der Stadion- und Sicherheitsausschuss schon am Mittwoch kurz vor  Mitternacht in seiner Sitzung beschlossen, am Donnerstag wurden die Urteile den betroffenen Personen zugestellt sowie die Vereine und der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) darüber informiert. Bundesliga-Präsident Hans Rinner sagte zu den Entscheidungen: "Der Senat 3 hat im Sinne des Fairplay-Gedankens ein deutliches Signal gesetzt."

Das zuständige Gremium hatte in seinen Beratungen die von den Behörden eingeleiteten Verfahren wegen der Stadionverbote gegen insgesamt 77 Personen behandelt, die verdächtig sind, an den zum Spielabbruch führenden Ausschreitungen beteiligt gewesen zu sein. Betroffen sind 64 Anhänger, deren Daten am 8. Juli, sowie 13 Personen, deren Daten zu einem späteren Zeitpunkt von der Bundespolizeidirektion Wien übermittelt wurden.

Die Betroffenen hatten nach Zustellung der Mitteilung über die Verfahrenseinleitung innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Nach Auswertung der vorliegenden Dokumentationen (Videos und Fotos) und unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen hat der Senat 3 innerhalb von drei Wochen ab Kenntnis der verdächtigen Personen seine Entscheidungen getroffen.

Gegen drei Personen wurde das Verfahren eingestellt, gegen zwölf sind Verfahren aufgrund noch laufender Erhebungen und offener Stellungnahmen noch nicht abgeschlossen. Bei der Strafbemessung wurden wurden erschwerende oder mildernde Umstände bei der Art des Vergehens und einschlägige Vorstrafen entsprechend der Beweislage herangezogen und berücksichtigt.

Gemäß der zum Zeitpunkt der Vorfälle geltenden Sicherheitsrichtlinien der Bundesliga war ein Strafrahmen von mindestens sechs bis höchstens 24 Monaten möglich. Die Betroffenen haben nach Zustellung des Beschlusses die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Senates 3 das Rechtsmittel des Protests zu erheben. Die Wirksamkeit des Beschlusses wird durch die Protesterhebung nicht aufgeschoben.

Wir ein Betroffener trotz eines bundesweiten Stadionverbotes während eines Bewerbsspiels der Bundesliga angetroffen, verlängert sich das jeweilige Stadionverbot automatisch um ein Jahr.
 

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