Bundesliga

Der lange Streit um die TV-Rechte

17.10.2006

Seit 2004 schwelt der Streit um die TV-Rechte für die österreichische Fußball-Bundesliga. Nächstes Jahr wird neu ausgeschrieben.

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Am 19. Mai 2004 betrat die österreichische Fußball-Bundesliga nach eigenen Angaben ein "neues Medien-Zeitalter". Nach einer sechsstündigen Sitzung in Brunn/Gebirge vergab die Bundesliga die TV-Rechte für drei Jahre um 42 Millionen Euro exklusiv an Premiere. 17 von 19 Stimmen gaben den Ausschlag zu Gunsten des Pay-TV-Senders, der sich als Kooperationspartner den frei empfangbaren Sender ATV ins Boot holte, und gegen den bisherigen Partner ORF. Austria Wien, Sturm Graz sowie der damalige Bundesliga-Vorstand und jetzige BZÖ-Parteichef Peter Westenthaler sprachen sich gegen den neuen Vertrag aus.

Premiere stockte Sendeminuten auf
Premiere lockte nicht nur mit dem bis dato höchstdotierten TV-Vertrag, sondern auch mit garantierten 1.390 TV-Minuten, einer Live-Konferenz-Schaltung für die Red Zac Erste Liga und neuen Sendeformaten. Premiere überträgt seitdem ein Live-Spiel pro Runde sowie in einer Konferenz alle anderen Spiele. ATV sollte in der laufenden Saison vier Live-Spiele und die Sendung "Volltreffer" beisteuern. Bis 2004 hatten ORF und Premiere jeweils eine Partie pro Runde gesendet, Rechteinhaber war von 1996 bis 2004 die Münchner Agentur ISPR.

Premiere-Ziel erreicht
Der Pay-TV-Sender blätterte für das Paket 42 Millionen Euro hin, ATV zahlte an Premiere 2,7 Millionen pro Jahr. Premiere hat seitdem sein Ziel erreicht. Von 170.000 Abonnenten im Sommer 2004 wollte man in Österreich auf 250.000 bis 300.000 steigern, der Sender konnte seine Abozahl sogar auf über 320.000 fast verdoppeln. Bei ATV hielten sich die Quotenerfolge
mit Fußball hingegen in Grenzen.

Streit um Kurzberichterstattung
Mit der Entscheidung vom 19. Mai 2004 begann aber auch ein Streit um die Berichterstattung, der Bundeskommunikationssenat (BKS) und Gerichte beschäftigte. Der ORF pochte - mit Verweis auf das auf einer EU-Richtlinie basierende Fernsehexklusivgesetz aus dem Jahr 2001 - auf ein Recht auf Kurzberichterstattung. Im September 2004 sprach der BKS dem ORF das Recht auf Kurzberichterstattung (maximal 90 Sekunden pro Runde) zum Schnäppchenpreis von 1.000 Euro pro Minute zu.

Profitiert ATV von ORF-Klage?
Der Rechtsstreit war damit aber nicht beendet, sondern zieht sich bis in die Gegenwart. Am 12. Oktober 2006 befasste sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Beschwerden von ORF und Premiere bezüglich einer Entscheidung des BKS vom Jahresbeginn, wonach der ORF nicht pro Runde, sondern unter besonderen Voraussetzungen (Tore, besondere Spielszenen) 90 Sekunden pro Spiel berichten darf. Eine Regelung, die nach dem Wechsel von ATV zum ORF nun auch für den Privatsender gelten könnte.

Brüchige Partnerschaft
ATV, das die Zweitrechte hält, beklagte einen massiven Wertverlust seiner Rechte. Denn die Sendung " Volltreffer" durfte nicht vor 22:00 Uhr auf Sendung gehen, der ORF zeigte allerdings schon früher kurze Matchberichte. Zudem gerieten Premiere und ATV auch in Streit über die Weiterleitung des Signals an Betreiber von mobilen Funktelefonnetzen, eine Unterlassungsklage zog Premiere erst vor wenigen Tagen zurück. Nun vollzog der Pay-TV-Sender den Bruch mit seinem bisherigen Partner und vergab die Sublizenz an den ORF.

Bundesliga nicht involviert
Die Bundesliga hatte auf den Partnerwechsel "keinen Einfluss", hieß es in einer Aussendung der Liga. Premiere habe lediglich die Verpflichtung, Sublizenzen an Free-TV-Partner zu vergeben. Die Bundesliga legt auch Wert darauf, dass die aktuelle Einigung zwischen Premiere und ORF nur für die laufende Saison und nicht für die Zeit nach Ablauf der aktuellen Verträge mit Saisonende gelte. "Auf die Neuvergabe der TV-Rechte, die von der Bundesliga derzeit für die kommenden Meisterschaften ab der Saison 2007/08 vorbereitet wird, hat die heute bekannt gegebene Entscheidung keinerlei Auswirkungen oder Einflüsse ", hieß es.

ORF und Premiere haben angekündigt, sich um die TV-Rechte zu bewerben. Die Bundesliga ließ zuletzt durchklingen, dass die Vergabe nicht mehr in einem großen Exklusivvertrag, sondern in mehreren Paketen vergeben werden könnte.

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