Kein unkollegiales Verhalten
Disziplinarvefahrgen gegen Ruiss eingestellt
05.12.2012
Referee zwar "taktlos und äußerst unhöflich", aber laut ÖFB "nicht unkollegial."
Der österreichische Fußball-Bund (ÖFB) hat das Disziplinarverfahren gegen Schiedsrichter Harald Ruiss eingestellt. Der Rechtsmittelsenat des ÖFB hat in einer Sitzung am 29. November dem Protest von Ruiss stattgegeben, gab der ÖFB am Mittwoch in einer Aussendung bekannt.
Harsche Kritik
Der Schiedsrichter hatte in einem offenen Brief vom 15. Mai das heimische Schiedsrichterwesen heftig kritisiert und dabei schwere Anschuldigungen gegen Johann Hantschk, Vorsitzender der Schiedsrichter-Kommission, und Schiedsrichter-Manager Fritz Stuchlik erhoben.
Der ÖFB stufte die getätigten Äußerungen als "ungehörig, taktlos und auch als äußerst unhöflich" ein. Ein unkollegiales Verhalten (im Sinne des §71 der ÖFB-Schiedsrichterdisziplinarordnung) liegt nach Ansicht des Rechtsmittelsenats aber deshalb nicht vor, weil mit diesen Aussagen „weder eine Beleidigung, noch eine Verspottung oder gar eine Bedrohung von Hans Hantschk verbunden ist."
Keine Strafbestimmung für diesen Fall
Da es keine Strafbestimmung für derartiges Fehlverhalten in der Schiedsrichterdisziplinarordnung gibt, habe es keine Sanktionen geben können, so die Begründung. Über eine Novellierung der Disziplinarordnung sollen ÖFB-Gremien nun beraten.
Der ÖFB hat Ruiss wegen der Anschuldigungen am 17. August für vier Monate gesperrt, der Schiedsrichter hatte dagegen Berufung eingelegt.