Uefa-Cup
Feyenoord vom Bewerb ausgeschlossen
19.01.2007
Holländischer Vertreter bekommt Rechnung für Ausschreitungen in Nancy präsentiert.
Die Berufungskammer des europäischen Fußball-Verbandes UEFA hat am Freitag in zweiter Instanz Feyenoord Rotterdam wegen den Ausschreitungen in Nancy aus dem UEFA-Cup ausgeschlossen. In erster Instanz war der niederländische Verein zu einer Strafe von 200.000 Franken (123.625 Euro), die nun halbiert wurde, verurteilt worden.
Fans tragen Schuld
Anlass für die Entscheidung waren die
Ausschreitungen von Feyenoord-Fans im UEFA-Cup-Spiel am 30. November in
Nancy. Das Spiel war damals für längere Zeit unterbrochen worden, während
die Polizei im Stadion gegen niederländische Fans vorrückte. Feyenoord hatte
die Vorfälle bedauert, aber auch darauf hingewiesen, dass der Verein die
französische Seite vor den gewaltbereiten Fans gewarnt hatte. In erster
Instanz hatte die UEFA Feyenoord nur eine Geldstrafe sowie und eine auf
Bewährung ausgesetzte Strafe von zwei Spielen ohne Zuschauer auferlegt.
Einspruch möglich
Feyenoord schloss nicht aus, das
UEFA-Urteil vor dem internationalen Sportgericht CAS in Lausanne
anzufechten. Wird es jedoch rechtskräftig, müssen die Rotterdamer auf die
beiden Spiele gegen Tottenham Hotspur in der dritten Runde des UEFA-Cup
verzichten. Wer den Platz von Feyenoord einnehmen wird, wurde von der UEFA
noch nicht bekannt gegeben. Theoretisch könnte der Vierte der Gruppe E,
Wisla Krakau, aufrücken. Denkbar ist auch, dass die Spurs kampflos eine
Runde weiterkommen.