Bundesliga-Lizenz

Finanzielle Auflagen für Kärnten

15.05.2009

Positive Bescheide in zweiter Instanz gab es für Austria Kärnten und Admira. Keine Spielgenehmigung gibt es hingegen für Vöcklabruck.

Zur Vollversion des Artikels
© GEPA
Zur Vollversion des Artikels

Das Protestkomitee der österreichischen Fußball-Bundesliga hat am Freitag seine Entscheidungen bekanntgegeben. Die Lizenz erteilt wurde demnach Austria Kärnten (Bundesliga), FC Lustenau, Gratkorn, Admira (jeweils Erste Liga), St. Andrä und dem GAK (jeweils Regionalliga Mitte). Die Lizenz verweigert wurde hingegen auch in dieser Instanz Vöcklabruck (Erste Liga) und Dornbirn (Regionalliga West).

"Finanzielle Auflagen"
Im Falle von Austria Kärnten und FC Lustenau wurde die Lizenz mit dem Zusatz "mit finanzieller Auflage" vergeben. Der in Konkurs befindliche DSV Leoben (Erste Liga) hatte keinen Antrag auf eine Lizenz gestellt. Mit diesen Entscheidungen ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen. Vöcklabruck und Dornbirn können jedoch noch innerhalb von sieben Tage Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einbringen. Eine eventuelle Entscheidung würde dann bis 31. Mai erfolgen.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel