So vernetzt sind die Linzer Bosse

Aufreger vor LASK-Statement

06.05.2021

oe24 nimmt die LASK-Causa – es gilt die Unschuldsvermutung – unter die Lupe.

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Der am 23. April publizierte Artikel von News über LASK-Vizepräsident Jürgen Werner schlug in Fußball-Österreich hohe Wellen: Das Magazin wirft dem 59-Jährigen „dubiose Deals“ vor. Der Bericht legt nahe, dass Werner, früherer Spielerberater, mit einer Investmentfirma Transferrechte an Fußballprofis erworben und dadurch mutmaßlich gegen das Verbot der „Third-Party Ownership“ verstoßen hat. Hintergrund: 2015 hat der Weltverband FIFA untersagt, dass Transferrechte an Spielern von Dritten erworben werden dürfen. „Laut einer Aufstellung aus dem Jahr 2017 und weiteren vertraulichen Urkunden aus späteren Jahren war Jürgen Werner entweder zur Gänze oder zumindest teilweise wirtschaftlicher Eigentümer der Transferrechte von mehr als 40 LASK-Spielern“, schreibt News. Der LASK dementierte die Anschuldigungen, Werner betont: „Ich halte fest, dass aktuell weder ich noch ­irgendeine Firma wirtschaftlicher Eigentümer eines LASK-Spielers ist. Sämtliche Transferrechte aller Spieler des LASK liegen beim LASK.“ Sollten die von News aufgestellten Behauptungen stimmen, droht dem LASK eine saftige Strafe der FIFA.

Ex-Gruber-Partner Lutz soll im Senat Urteil fällen

Die österreichische Bundesliga reagierte prompt, fordert „nach den Vorwürfen um angeblich fragwürdige Geschäftspraktiken beim LASK“ eine Stellungnahme bis spätestens 11. Mai, also bis Dienstag. Danach wird entschieden, ob ein Verfahren gegen den LASK eingeleitet wird.


oe24 warf einen Blick auf die Personen, die die Stellungnahme bearbeiten – und das sorgte für große Verwunderung. Eines der acht Mitglieder des unabhängigen Senats 5 ist Stefan Lutz, wie auf der Liga-Homepage vermerkt ist. Das Kuriose: Er und LASK-Präsident Siegmund Gruber hatten eine langjährige Geschäftsbeziehung, eine gemeinsame Firma mit der GLP Steuerberatung. Bis 2014 war Gruber in offiziellen Dokumenten als Geschäftsführer geführt.

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Im Schlechten dürften die beiden nicht auseinandergegangen sein: Zum ­einen, weil sich Lutz mit seiner GLP Steuerberatung und Gruber mit seiner G-Quadrat Holding GmbH nach wie vor den gleichen Firmensitz in Traun teilen. Zum anderen, weil es Gruber mit seinem LASK war, der Lutz für den Liga-Senat 5 vorgeschlagen hatte. Da der Senat 5 als unabhängiges Entscheidungsgremium gilt, ergibt die Teilnahme von Lutz eine schiefe Optik in Bezug auf die bevorstehenden Verhandlungen.

Podoschek: »Geht immer nur um den Anschein«

oe24 fragte bei Rechtsanwalt Christian Podoschek nach. Er erklärt: „Senatsmitglieder der Bundesliga sind wie Richter bei Gericht. Sie müssen unbefangen sein. Bei der Frage, ob ein Richter befangen ist oder nicht, geht es immer nur um den Anschein. Das heißt, ob es Gründe gibt, die seine ­Unbefangenheit in Zweifel ziehen können. Geschäftliche, familiäre oder freundschaftliche Beziehungen zum Richter sind regelmäßig ein Grund für eine Ablehnung wegen Befangenheit. Das gilt auch für Senatsmitglieder.“

Wess zog sich im Vorjahr vor Verhandlung zurück

Wie man einer schiefen Optik entgeht, bewies Rechtsanwalt Norbert Wess im Vorjahr. Der stellvertretende Vorsitzende des Senates 1 hatte im Zuge der verbotenen Mannschaftstrainings der Linzer im Mai 2020 zu Beginn der Sitzung dargelegt, dass er in seinem Zivilberuf den LASK in einer Angelegenheit außerhalb des Bundesliga-Spielbetriebes rechtlich vertreten habe. Um einer schlechten Optik vorzubeugen, zog sich Wess für die Verhandlung aus dem Gremium zurück. Auch Lutz ist aufgrund seiner früheren Geschäftsbeziehung mit Gruber nicht verpflichtet, an der Verhandlung teilzunehmen.
Podoschek erklärt: „Wenn es eine Geschäftsbeziehung zwischen ihm und Geschäftsführern des LASK gibt, dann müsste er sich sicherlich sehr genau überlegen, ob er sich hier nicht selbst für befangen erklären müsste.“

LASK-Anwalt sitzt auch im Bundesliga-Senat 2

Neben Lutz sorgen auch weitere Personalien in der Causa für Verwunderung. Nach Veröffentlichung der News-Story über den LASK haben die Linzer den Medien- und Sportrechtsexperten Stefan Korn als Anwalt beauftragt, wie der Bundesliga-Vierte via Aussendung am 29. April bekannt gab. Korn ist allerdings auch Teil des siebenköpfigen und unabhängigen Senats 2 der Bundesliga, auch das ist auf der Liga-Homepage ersichtlich. Ein Interessenkonflikt könnte entstehen.

Zumal seine Ehefrau Elisabeth Kadlec-Korn die Chefjuristin der Bundesliga ist und den Senat immer wieder mit ihrer Expertise beratend unterstützt. Ob auch in diesem Fall, ist unklar. Podoschek dazu: „So etwas wie Befangenheit gibt es beim Anwalt nicht. Die Frage stellt sich in dem Zusammenhang eher, ob der Senat in dieser Causa etwas tun muss oder nicht. Das hängt davon ab, wie die Rolle seiner Ehefrau in der Bundesliga ist, ob die damit überhaupt etwas zu tun hat.“

Korn-Vater Gottfried ist Teil des Schiedsgerichts

Und: Sollte der LASK vor die höchste Instanz, das ständig neutrale Schiedsgericht, ziehen müssen, ist dort der Vater von Stefan Korn und Schwiegervater von Elisabeth Kadlec-Korn, Gottfried Korn, laut Homepage der gemeinsamen Kanzlei von Vater und Sohn der Vorsitzende. Ob unter diesen Rahmenbedingungen eine seriöse Auseinandersetzung mit dem Vorwurf eines schweren Verstoßes gegen das Fair Play gesichert ist?

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