Das Urteil des Landesgerichts Wien ist nicht rechtskräftig.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat die lebenslange Sperre von Ex-Profi Dominque Taboga durch die Fußball-Bundesliga für nichtig erklärt. Dies bestätigte die Bundesliga am Freitag in Reaktion auf einen Bericht des Wochenmagazins "News". Die Sperre von Taboga bleibt aber laut Bundesliga vorerst aufrecht, da das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Lebenslange Sperre
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien hatte am 17. Dezember des Vorjahres eine Klage behandelt, die Taboga gegen die Österreichische Fußball-Bundesliga eingereicht hatte. Der Streitwert: 50.000 Euro. Taboga - im Oktober 2014 wegen seiner Verwicklung in einen Wettskandal um Spielmanipulationen zu drei Jahren teilbedingt verurteilt - war von der Bundesliga lebenslang gesperrt worden.
Beschlüsse für nichtig erklärt
Gemäß dem nun der Österreichischen Fußball-Bundesliga zugegangenen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien hat das Gericht die Beschlüsse, mit welchen die lebenslange Sperre von Dominique Taboga ausgesprochen wurde, für nichtig erklärt. Der ehemalige Grödig-Profi war am 19. Februar 2014 vom Senat 1 im Zusammenhang mit der Manipulation von Bundesliga-Spielen zu einer Spiel- und Funktionssperre auf Lebenszeit sanktioniert worden. Davon umfasst sind insbesondere die Funktionen als Spieler, Spieloffizieller, Offizieller und Spielervermittler. Der 33-Jährige darf also selbst auf unterster Ebene in keinem Verein als Nachwuchs-oder Kindertrainer mehr tätig sein.
Klage gegen Fußball-Bundesliga
Dieses Urteil wurde in zweiter Instanz vom Protestkomitee der Bundesliga bestätigt und in weiterer Folge auch vom Internationalen Fußball-Verband (FIFA) auf eine weltweite Sperre ausgeweitet. Taboga brachte deshalb vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen Klage gegen die Österreichische Fußball-Bundesliga wegen Unwirksamkeit des verbandsinternen Beschlusses ein, den das Gericht nun für nichtig erklärte. Laut "News" hieß es in der Urteilsbegründung, dass "im vorliegenden Fall klare Gesetzesverstöße, insbesondere gegen den Grundsatz des fair trial (Recht auf ein faires Verfahren, Anm.) sowie gegen die guten Sitten" vorlägen.
Urteil nicht rechtskräftig
"Es ist festzuhalten, dass das Urteil des Landesgerichts Wien nicht rechtskräftig ist und die Österreichische Fußball-Bundesliga sich nach umfassender Prüfung sämtliche Rechtsmittel vorbehält. Die Sperre von Dominique Taboga bleibt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens aufrecht", teilte die Bundesliga am Freitag der APA mit.