Salzburgs Mittelfeldregisseur wurde nach Alko-Fahrt mit Folgen von einem Gericht zu einer Zahlung von 50.000 Euro unbedingt verurteilt.
Somen Tchoyi (26) von Red Bull Salzburg muss wegen eines Verkehrsunfalls mit einem Verletzten, Alkohols am Steuer und Fahrerflucht 50.000 Euro unbedingte Geldstrafe zahlen. Dieses Urteil hat am Dienstag ein Berufungssenat am Landesgericht Salzburg gesprochen. Die Strafe von einem Monat bedingte Haft aus dem erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichts Salzburg vom 2. Februar wurde dem geständigen Kicker aus Kamerun gestrichen.
Nächtliche Alkofahrt
Die Anklage lautete auf fahrlässige
Körperverletzung und Im-Stich-Lassen eines Verletzten. Tchoyi lenkte am 21.
September 2008 um 3.45 Uhr sein Dienstauto mit 0,94 Promille Alkohol beim
Cineplexx Airportcenter in Wals-Siezenheim (Flachgau) in einen Kreisverkehr
und hat dabei laut Polizei den Vorrang nicht beachtet. Der Audi A6 rammte
ein Taxifahrzeug, der 57-jährige Lenker aus Salzburg erlitt dabei Prellungen
am linken Knie und am Kopf.
Fahrerflucht
Der Fußballer brauste nach dem Unfall davon, wurde
aber von zwei Zeugen beobachtet und wenig später von der Exekutive
ausgeforscht. Sie nahm ihm den Führerschein ab. In seiner Einvernahme
bedauerte Tchoyi sein Verhalten: "Ich war nicht richtig bei Sinnen",
richtete er am Dienstag über einen französischen Dolmetscher der
Vorsitzenden Richterin Elisabeth Schmidbauer aus.
Geldstrafe
Der Berufungssenat hat dem Antrag der
Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Geldstrafe von 100 Tagessätzen a 500
Euro aus generalpräventiven Gründen unbedingt verhängt. Als strafmildernd
bezeichnete die Vorsitzende die Unbescholtenheit, den ordentlichen
Lebenswandel und das reumütige Geständnis des Kickers, als straferschwerend
das Zusammentreffen von zwei strafbaren Handlungen. Die Anklagebehörde hatte
befürchtet, der Fußballer könne einmal im Ausland spielen und nicht greifbar
sein, falls er bei einem etwaigen Rückfall die Haftstrafe antreten muss.
Dazu Verteidiger Robert Morianz: "Sein Vertrag ist bis 2011 aufrecht. Das
Ersturteil halte ich für angemessen."
Morianz hatte zudem vor der Urteilsverkündung dem Gericht noch erklärt, dass für seinen Mandanten als Konsequenz aus seinem Unfall ohnehin Kosten von mehr als 68.000 Euro entstehen. Darunter finden sich auch jene 22.000 Euro für karitative Zwecke, die ihm sein Verein als Strafgeld auferlegt hat, sowie 28.000 Euro aus Forderungen seitens des Unfall-Lenkers. Der Rest lukriert sich aus Verwaltungsstrafen, Versicherungsregress und Autokosten.