Geschmacklos!

Kein Ende in Sicht: Rapid hat wieder Ärger mit Chaoten

15.03.2024

Nach Punkte-Abzug übertreten die Hütteldorf-Anhänger die rote Linie und sorgen mit "Totengräber"-Steckbriefen erneut für Empörung.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Ein öffentlich plakatierter Steckbrief mit den Konterfeis aller acht Mitglieder des Bundesliga-Strafsenats hat den SK Rapid am Freitag zu einer Stellungnahme veranlasst. „Ohne die Urheberschaft zu kennen, distanziert sich der SK Rapid selbstverständlich von den dort verbreiteten Inhalten“, verlautete der Fußball-Bundesligist am Freitag angesichts des Plakats, auf dem der Senat 1 unter anderem als „Totengräber des Volkssports“ bezeichnet wurde. Bundesliga und ÖFB verurteilten den Vorfall "auf das Schärfste".  

"Grenze wurde überschritten"

ÖFB und die Liga erinnerten daran, dass jene Regeln und Sanktionen zur Anwendung gebracht wurden, die sich die Clubs selbst durch Beschlüsse auferlegt haben. "Es liegt in der Natur der Sache, dass es unterschiedliche Meinungen zu Urteilen und Sanktionen gibt. Mit der öffentlichen persönlichen Anfeindung gegen Gremienmitglieder inklusive Namen und Fotos im Stile einer Fahndungsliste wurde die Grenze emotionaler Kritik aber bei weitem überschritten", teilten die beiden Fußball-Organisationen mit.

„Persönliche Anfeindungen an Mitglieder sämtlicher Bundesligagremien und darüber hinaus lehnen alle Verantwortlichen des SK Rapid natürlich strikt ab“, hieß es von Rapid. „Mit der Bitte um Kenntnisnahme und einem Appell an alle, solche Aktionen, die schlussendlich auch dem Ansehen des SK Rapid schaden können, zu unterlassen.“

Rapid droht erneut Ärger 

Im Nachgang des 3:0-Derbysieges gegen die Austria waren Funktionäre und Spieler durch Schmähungen und teils homophobe Gesänge gegen den Stadtrivalen aufgefallen und gesperrt worden. Nach sicherheitsrelevanten Vorfällen hatte der Straf- und Beglaubigungsausschuss (Senat 1) der Liga zuletzt auch einen Zwei-Punkte-Abzug gegen Rapid für die kommende Saison ausgesprochen.

Zur Vollversion des Artikels