Ein Jahr Haft
Falscher Spielervermittler muss in den Knast
20.04.2017
Salzburger hatte sechs Opfern 148.000 Euro abgeknöpft - nicht rechtskräftig.
Ein 43-jähriger Salzburger ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu einer Zusatzhaftstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Insgesamt muss der Mann, der als vermeintlicher Vermittler von Fußballer-Transfers unterwegs war, 30 Monate absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte sich gleich zu Beginn der Verhandlung vollinhaltlich schuldig bekannt. Seine sechs Opfer hatte der Mann über das Internet kennengelernt und zur Übergabe von Geld, insgesamt 148.000 Euro, überredet. Er gab vor, eine Transferagentur zu betreiben, die Fußballspieler vermittelt. Mithilfe der "Investitionen", die er den Geschädigten abknöpfte, sollten Spieler vermittelt werden - der 43-Jährige versprach Gewinne, sollten die Transfers zustande kommen. Für den Fall, dass die Deals platzten, versprach der Mann, dass die Investoren ihr Geld vollständig zurückbekommen würden - das war aber nicht der Fall. Bis zur Verhandlung hatte er lediglich einer Geschädigten 6.500 Euro zurückgezahlt.
"In Strudel drin"
"Es tut mir leid, was passiert ist. Ich war in so einem Strudel drin", sagte der Angeklagte vor Gericht. Von dem Geld sei nichts übrig: "Ich habe es weitergegeben." Die Namen seiner Hintermänner wollte er auf Nachfrage aber nicht preisgeben. Sehr wohl möchte er den angerichteten Schaden aber wiedergutmachen, beteuerte er.
In seiner Urteilsbegründung erwähnte Richter Gerhard Pöllinger, der dem Schöffensenat vorsaß, einige Milderungsgründe: etwa das reumütige Geständnis und die teilweise Schadenswiedergutmachung. Auch seien die Opfer "sehr blauäugig" auf den Mann hereingefallen. Erschwerend waren jedoch die einschlägigen Vorstrafen des Mannes - und dass der 43-Jährige die Betrügereien während einer Probezeit beging. Erst vor einem Jahr war der Mann in Salzburg wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, der Schöffensenat erachtete eine Gesamtstrafe von 30 Monaten als tat- und schuldangemessen.
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwältin Sarah Katschnig gab keine Erklärung ab.