Eklat nach Bundesliga-Hit

Nach Krankl-Festnahme: Diese Strafe droht dem Goleador

Teilen

Nachdem Fußball-Legende Hans Krankl im Anschluss an den Bundesliga-Kracher LASK gegen Rapid am Sonntag festgenommen wurde, ermittelt die Polizei wegen des Versuchs des Widerstands gegen die Staatsgewalt – kein Kavaliersdelikt.

Was war passiert? Krankl, der als Sky-TV-Experte vor Ort analysierte, wollte nach dem Spielende das Stadion im Auto verlassen. Ein Jung-Polizist verwehrte dem 69-Jährigen und seinem Cousin Otto die Ausfahrt vom VIP-Stadionparkplatz. Laut Polizeiangaben stoppte der Wiener sein Fahrzeug erst, als es bereits zu einem leichten Körperkontakt zwischen dem Beamten und der Stoßstange des Pkw gekommen war. "Anschließend rollte er mit dem Fahrzeug auf zwei weitere Polizisten zu und stoppte auch dort erst nach einem neuerlichen Kontakt", hieß es im Polizeibericht.

Krankl: "Das ist Blödsinn"

Krankl bestreitet das: "Das ist Blödsinn. Der Polizist wollte meine Papiere sehen, darum habe ich meine Automatik-Schaltung von Drive auf Park gestellt. Da gab es einen 'Ruckler'. Plötzlich waren sechs Polizisten rund ums Auto. Ich musste aussteigen, meine Hände aufs Dach legen", so Krankl im ÖSTERREICH-Interview.

Im schlimmsten Fall Haftstrafe

Nach einer Identitätsfeststellung, Belehrung und Sachverhaltsaufnahme in den Stadionkatakomben wurde Krankl von den Beamten wieder freigelassen. Der Vorfall könnte dennoch ein juristisches Nachspiel haben: Gegen die Ikone besteht der Verdacht des Versuchs des Widerstands gegen die Staatsgewalt (§269 StGB). Im Fall einer Verurteilung drohen dabei bis zu drei Jahre Haft.

  • (1) Wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im Fall einer schweren Nötigung (§ 106) jedoch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

  • (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt oder einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Amtshandlung nötigt.

Allerdings handelt sich derweil nur um einen "möglichen Versuch" – wahrscheinlich ist daher, dass Krankl noch einmal vorgeladen und erneut vernommen wird.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten