Fußballer Franck Ribery bekommt nach dem Urteil des höchsten Schweizer Gerichts von seinem ehemaligen Spielervermittler 340.000 Euro zurück.
Das Bundesgericht bestätigte damit einen entsprechenden Entscheid des internationalen Sportgerichtshofs (CAS) in Lausanne.
Der aus Luxemburg stammende Bruno Heiderscheid hatte mit Ribery im November 2005 einen Vermittlervertrag abgeschlossen. Damals stand Ribery noch bei Olympique Marseille unter Vertrag. Aufgrund dieses Vertrages übermittelte Ribery dem Fußballagenten einmal 200.000 Euro und einmal 600.000 Euro. Anfang Mai 2007 kündigte Ribery den Vertrag, worauf der Luxemburger eine Sechs-Millionen-Euro-Klage beim Internationalen Schiedsgericht in Lausanne einreichte.
Ribery machte beim Schiedsgericht allerdings geltend, der Vertrag sei nichtig und forderte die Rückerstattung von 600.000 Euro. Das Schiedsgericht gab ihm im April Recht. Es erklärte den Vermittlervertrag für ungültig, weil Heiderscheid Regeln für Sportagenten in Frankreich verletzt hatte und deshalb gar nicht als Spielervermittler hätte arbeiten dürfen. Das Gericht verurteilte den Luxemburger, Ribery den Betrag von 600.000 Euro zurückzuerstatten. Davon kann Heiderscheid allerdings 260.000 Euro abziehen, die ihm Ribery aus einem früheren Vertragsverhältnis schuldig ist.
Eine von Heiderscheid eingereichte Revision wurde dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zufolge abgewiesen.