Zum zweiten Mal
GAK-Zwangsausgleich ist durch
29.04.2008
Der insolvente GAK darf wieder hoffen. Zum bereits zweiten Mal wurde von Gläubigern ein Zwangsausgleich angenommen.
Der Zwangsausgleich des zum zweiten Mal insolventen Grazer Fußball-Regionalligisten GAK ist am Dienstag am Grazer Handelsgericht in der Gläubigertagsatzung mit großer Mehrheit durchgegangen. Von 195 Gläubigern haben lediglich drei dem Antrag nicht zugestimmt. Den Gläubigern soll nun eine 20-prozentige Quote winken, sicher ist das aber noch nicht. Denn die GAK-Verantwortlichen haben nun laut den Kreditschützern AKV und KSV acht Wochen Zeit, vor allem mit den Großgläubigern einen weiteren Verzicht bis auf fünf Prozent der Gesamtsumme zu verhandeln.
Klub noch nicht saniert
Laut Franz Blantz vom Alpenländischen
Kreditorenverband (AKV) sei der Zwangsausgleich zwar durch, der Klub damit
aber noch nicht saniert. Die Großgläubiger wie Finanzamt, Stadt Graz, Land
Steiermark und das Sportmarketing-Unternehmen IMG hätten zwar zugestimmt,
aber lediglich einer 20-Prozent-Quote. Um eine solche Quote bei
anzuerkennenden Verbindlichkeiten in der Höhe von rund 17,5 Mio. Euro zu
befriedigen, sind rund 3,5 Mio. Euro vonnöten, die Investorengruppe des GAK
rund um Wolfgang Egi hat rund drei Mio. Euro aufgestellt. "Darin sind
allerdings das Trainingszentrum, die Fußballakademie und anderes enthalten",
so der AKV.
Viel zu tun
Mit den drei Mio. Euro der Investoren solle jedoch
auch die Saison 2007/2008 ausfinanziert werden, der eingebrachte
Zwangsausgleich erfüllt, eine Entschuldung der GAK
Stadionbetriebsgesellschaft m.b.H. und somit der Fortbestand des
Trainingszentrums und die Erhaltung der Akademie erzielt werden. Von diesen
zur Verfügung gestellten drei Mio. seien dem AKV zu Folge daher nur rund 1,2
Mio. Euro für die Erfüllung des Zwangsausgleiches vorgesehen.
Quote senken
Der Verein will sich deshalb bemühen, von den
Großgläubigern - die mehr als 50.000 Euro vom Klub fordern - Erklärungen zu
erhalten, dass sie mit der Auszahlung einer fünfprozentigen Quote
einverstanden sind. Auf diese Weise könnte das Zwangsausgleichserfordernis
erheblich reduzieren werden. Hierzu lägen bereits zahlreiche
Einverständniserklärungen vor. Mit einzelnen Großgläubigern - insbesondere
der Republik Österreich über die Finanzprokuratur - sind die diesbezüglichen
Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. GAK-Sektionsleiter Wolfgang Egi
hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dass man die Verhandlungen positiv
abschließen werde.