Urteil

Gericht veröffentlicht Hoeneß-Urteil

30.10.2014

Der Ex-Bayern-Boss zockte mit unvorstellbaren Summen.

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Im Fall des wegen Steuerhinterziehung verurteilten Uli Hoeneß hat das Landgericht München II die Urteilsbegründung publik gemacht. Das Urteil vom 13. März könne in teilweise anonymisierter Form veröffentlicht werden. Das habe die 5. Strafkammer des Landgerichts München II mit Beschluss vom Donnerstag entschieden - nach Ablauf der Stellungnahmefrist für die Verteidiger.

Das Münchner Landgericht hatte den früheren Präsidenten des deutschen Fußball-Rekordmeisters Bayern München wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Im Juni hatte der 62-Jährige seine Haft angetreten.

Auf 50 Seiten wird die Kriminalgeschichte Uli H. nacherzählt: vom Beginn mit teils hochriskanten Devisenspekulationen in den 1990er-Jahren über mehrfache Steuerhinterziehung in Millionenhöhe bis zur Verurteilung des einst so erfolgreichen Fußball-Managers.

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© Oberlandesgericht München


Das Gericht schloss unter anderem nicht aus, dass Hoeneß auch "Fremdmittel in erheblicher Höhe" zur Verfügung gestanden hätten. In manchen Jahren hob er demnach teils sechsstellige Euro-Summen ab.

Auch zu Hoeneß' letztlich als unzureichend befundener Selbstanzeige gibt es Angaben in der Urteilsbegründung: "Die Selbstanzeige war für unseren Mandanten unumgänglich, da das beabsichtigte Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz nicht zustande gekommen ist", heißt es in dem Schreiben von Hoeneß' damaligem Steuerberater ans Finanzamt vom 17. Jänner 2013.

© Oberlandesgericht München


 

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