Nürnberg-Randale
Haftstrafen für Rapid-Hooligans
22.09.2014Teilbedingte Haftstrafen für drei Vorbestrafte, ein Freispruch.
Mit 18 Schuldsprüchen und einem Freispruch ist am Montag im Wiener Landesgericht der Prozess um die Ausschreitungen nach einem Freundschaftsspiel zwischen dem SK Rapid und dem 1. FC Nürnberg vom 7. September 2013 zu Ende gegangen. Drei einschlägig vorbestrafte Rapid-Anhänger wurden zu teilbedingten Haft-, der Rest zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Urteile sind großteils nicht rechtskräftig.
Bewährungs- und Geldstrafen
Von den 18 Verurteilten wurden 17 wegen Landfriedensbruchs schuldig erkannt. Für den Schöffensenat (Vorsitz: Michaela Röggla-Weiss) stand fest, dass sie sich wissentlich zu einer größeren Menschenmenge zusammengerottet hatten, die auf das Begehen von strafbaren Handlungen angelegt war. Eine Person wurde lediglich wegen versuchten Widerstands verurteilt.
Von den 17 wurden die meisten zusätzlich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt oder Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Bewährungsstrafen bewegten sich zwischen drei und acht Monaten, wobei in zwei Fällen den Betreffenden darüber hinaus unbedingte Geldstrafen von 2.400 und 3.600 Euro auferlegt wurden.
Bedenkzeit erbeten
Teilbedingte Haftstrafen setzte es für jene Männer, die zwischen zwei und vier einschlägige Vorstrafen aufwiesen. Zwei Mal verhängte das Gericht 15 Monate Haft, davon fünf Monate unbedingt, einmal zwölf Monate, davon vier unbedingt. Da allesamt den unbedingten Strafteil bereits in der U-Haft abgesessen hatten, die ihnen auf die Strafe anzurechnen war, müssen sie - sollten die Urteile in Rechtskraft erwachsen - nicht neuerlich ins Gefängnis. Mit einer Ausnahme erbaten sämtliche Verurteilte Bedenkzeit.
Stadionverbote ausgesprochen
Ursprünglich hatten in der Ende Juli eröffneten Hauptverhandlung 29 Männer auf der Anklagebank Platz genommen. In zehn Fällen ließ sich die Schuldfrage bereits während des laufenden Verfahrens klären: Es gab fünf Freisprüche, fünf Männer wurden wegen Landfriedensbruchs, einer zusätzlich wegen Körperverletzung schuldig erkannt und zu Bewährungsstrafen zwischen drei und fünf Monaten verurteilt.
Das Gericht kombinierte sämtliche Schuldsprüche mit einem österreichweiten Stadionverbot zwischen sechs und zwölf Monaten, das per Weisung ausgesprochen wurde.
Vier weitere Rapid-Anhänger angeklagt
Zur Urteilsverkündung waren zahlreiche Rapid-Anhänger erschienen, die sich mit den Angeklagten solidarisch zeigten. Etliche von ihnen trugen T-Shirts, die sie als Mitglieder der "Ultras" auswiesen - unter den Angeklagten befanden sich einige, die jenem Fanklub angehören. Die meisten Angeklagten hatten sich ebenfalls mit speziellen T-Shirts bekleidet: Sie trugen schwarze Leibchen, auf denen in weißen Lettern "Kennzeichnungspflicht für Polizisten" gefordert wurde.
Mit den heutigen Urteilen ist die gerichtliche Aufarbeitung der Vorgänge vor dem Hanappi-Stadion nicht abgeschlossen. Staatsanwältin Stefanie Schön hat bereits gegen vier weitere Rapid-Fans Anklage erhoben, die ebenfalls an den Gewalttätigkeiten beteiligt gewesen sein sollen. Die Verdächtigen konnten nach längerer Ermittlungsdauer ausgeforscht werden, laut Anklage sollen ihnen neben Landfriedensbruch auch Körperverletzungen und Widerstand gegen die Staatsgewalt nachzuweisen sein.
Nach dem Match gegen den mit Rapid freundschaftlich verbundenen deutschen Erstligisten war es im Hanappi-Stadion laut Staatsanwaltschaft zu Randalen gekommen, die darauf abzielten, Polizisten und Sicherheitskräfte am Körper zu verletzen bzw. Sachbeschädigungen zu begehen. In drei Phasen, die sich über mehrere Stunden erstreckten, wurden Beamte und Ordner unter anderem mit Heurigenbänken und -tischen sowie Glasflaschen beworfen. Mindestens zehn Personen erlitten dabei Verletzungen, zudem wurden mehrere Polizeiautos beschädigt.