Untersuchungen laufen

Deutschland: Fußballklub von Islamisten unterwandert?

03.04.2019

Club spielt in Kreisklasse und soll Mitglieder für verbotene Vereinigung werben.

Zur Vollversion des Artikels
© GEPA
Zur Vollversion des Artikels

Der Hamburger Verfassungsschutz warnt vor einem von Islamisten gegründeten Amateur-Fußballverein. Der am regulären Spielbetrieb in der Hamburger Kreisklasse B1 teilnehmende "Adil e.V." sei von der verbotenen gewaltorientierten Organisation Hisb ut-Tahrir ins Leben gerufen worden und solle der Mitgliederwerbung dienen, teilte der Verfassungsschutz am Mittwoch in der Hansestadt mit.

Die Vereinigung ist seit 2003 bundesweit verboten und will unter anderem die Scharia einführen. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes will die auch innerhalb der muslimischen Bevölkerung bisher weitgehend isolierte Hisb ut-Tahrir auf diese Weise neue Unterstützer gewinnen. Die Gründung des Vereins sei Teil einer breiten angelegten Strategie zur Erhöhung der eigenen Akzeptanz in der muslimischen Gemeinschaft, berichtete die Behörde. Eine Kinder- und Jugendmannschaft gebe es allerdings nicht.

Der Verfassungsschutz berief sich unter anderem auf ein ihm vorliegendes internes Strategiepapier der Vereinigung, der in Hamburg etwa 220 Anhänger zugerechnet werden. Nach Informationen der Behörde ist der größte Teil der Mannschaft der Hisb ut-Tahrir oder ihrem Umfeld zuzurechnen. Der Hamburger Sportbund kündigte am Mittwoch an, sich mit den staatlichen Stellen über weitere Schritte abzustimmen.

Die 1953 von einem palästinensischen Politiker gegründete Hisb ut-Tahrir (Partei der Befreiung) will alle Muslime in einem Gottesstaat vereinen, in dem ausschließlich die Scharia gilt. Dabei ist sie zudem militant juden- und israelfeindlich, Juden gelten ihr nach Angaben des Verfassungsschutzes als "Grundübel". Antisemitische Hetze und Gewaltdrohungen waren ein Grund für das bundesweite Verbot von 2003.

Die Vereinigung lehnt neben westlichen demokratischen Systemen auch die in arabischen und muslimischen Ländern bestehenden Regierungen als "ungläubig" ab. In nahezu allen diesen Staaten ist sie verboten.

Zur Vollversion des Artikels