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Angeblich hat der Rechtsprofessor gute Chancen.

Jurist Lars Leuschner - eigentlich Bayern-Fan - hat beim Amtsgericht München die Löschung des Vereins FC Bayern München e.V. beantragt. Und seine Chancen stehen gar nicht schlecht. Der entsprechende Antrag liegt der Wochenzeitung "Die Zeit" vor.

Die Abendzeitung München beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema. Geht etwa schon die Angst um? Hintergrund des ganzen ist eine Entschiedung aus dem Jahr 2014.  In diesem Jahr fand der sogenannte ADAC-Skandal statt. Im Rahmen der Aufarbeitung dieses Skandals geriet auch die rechtliche Struktur des Vereins ADAC unter die Lupe und das Amtsgericht befand, dass die Umsätze des Vereins viel zu hoch seien, um einem rein ideellen Zweck zu entsprechen. Um einer Löschung zuvorzukommen, beschloss der ADAC also eine Reform, die den Verein und die dazugehörigen Wirtschaftsunternehmen klarer voneinander trennte.

Professor Leuschner hält die Rechtsprechung des Amtsgericht München im Fall ADAC allerdings für "hochproblematisch", denn sie stellt die bisherigen Konzepte aller deutschen Profivereine in Frage. Anders als der ADAC könnte sich der FC Bayern nämlich gar nicht so einer Reform unterziehen.

Was würde im Falle einer Löschung aus dem FC Bayern werden?
Das Amtsgericht München hat dem FC Bayern jetzt eine Frist bis zum 20. August gesetzt, um auf den Antrag von Professor Leuschner zu reagieren. Anschließend will es dann weitere Schritte beraten.

Sollte das Gericht dann am Ende tatsächlich eine Löschung des FC Bayern aus dem Vereinsregister anordnen, so würde zunächst einmal der Verein liquidiert. Gemäß Satzung "fällt das Vermögen des Vereins [bei Auflösung] an den FC Bayern Hilfe e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat".

Allerdings ist dieses Szenario natürlich alles andere als realistisch. Deutlich wahrscheinlicher ist, dass – nachdem die Vereine alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben – die DFL ihre Satzung ändert und die berühmte 50+1-Regel abgeschafft wird. 

Was ist die 50 + 1 Regel?
Eine Besonderheit des deutschen Fußballs ist die sogenannte 50+1-Regel, die verhindern soll, dass Investoren, wie beispielsweise in England, die Geschicke eines Profi-Fußballvereins lenken. Deshalb heißt es in Paragraph 16c der Satzung des DFB, dass ein Verein nur dann eine Lizenz für eine deutsche Fußballliga erhält, wenn der Mutterverein "über 50 % der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmenanteils in der Versammlung der Anteilseigner verfügt".

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