Körperverletzung
Jens Lehmann hat Ärger mit der Justiz
04.09.2015Ex-Nationalkeeper soll wegen Nötigung 240.000 Euro zahlen.
Der deutsche Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann hat Ärger mit der Justiz. Wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung soll er 240.000 Euro zahlen. Dagegen legte Lehmann Einspruch ein. Am 16. September ist daher eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Starnberg angesetzt.
Es geht um eine Autofahrt des WM-Dritten und Vize-Europameisters im vergangenen Herbst. Nach Angaben von Florian Gliwitzky von der Münchner Staatsanwaltschaft ärgerte sich Lehmann auf der Autobahn kurz vor Starnberg über die Fahrweise seines Vordermannes.
Der Ex-Keeper soll das Auto überholt und ausgebremst haben. Laut Strafbefehl stieg Lehmann aus und fasste dem Kontrahenten an den Schal. Dies wertet die Anklagebehörde als versuchte Körperverletzung und brummte dem vermögenden 45-Jährigen 60 Tagessätze zu je 4.000 Euro auf.
Gegenüber der "Bild"-Zeitung bestritt Lehmann die Vorwürfe und betonte: "Ich habe noch nie jemanden bedroht oder gewürgt."