Ministerrat

"Licht ins Dunkel"-Spenden können abgesetzt werden

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Der Ministerrat hat am Dienstag rechtzeitig zu Weihnachten die steuerliche Absetzbarkeit von humanitären Spenden beschlossen.

Begünstigt werden dabei Gaben für "mildtätige Zwecke" und Entwicklungszusammenarbeit. Auch die ORF-Spendenaktion "Licht ins Dunkel" soll profitieren. Laut Finanzminister Josef Pröll werden Spenden für diese Aktion steuerlich absetzbar, sofern sie erst im kommenden Jahr einbezahlt werden.

Umwelt- und Tierschutzorganisationen schauen durch die Finger
Pröll führte aus, dass man nach zwei Jahren evaluieren werde, wie sich die steuerliche Absetzbarkeit bewährt habe. Dann könnte man allenfalls den Begünstigtenkreis ausweiten.

Profitieren können von der Absetzbarkeit sowohl Privatpersonen, als auch Firmen, Institute und Stiftungen. Allerdings ist die Absetzbarkeit gedeckelt mit 10 Prozent des Einkommens. Beschlossen werden soll die entsprechende Regelung im Frühling gemeinsam mit der Steuerreform. Dann tritt sie rückwirkend mit 2009 in Kraft.

Pröll betonte, dass man sehr genau darauf achten werde nur jene Institutionen zu begünstigen, bei denen die Spenden auch tatsächlich an die Bedürftigen gehen. So soll etwa jedes Jahr kontrolliert werden, wie hoch der Verwaltungsaufwand bei den Organisation ist. Sollten hier Fehler auftauchen, wird es Sanktionen geben. Sein Ziel sei "Ordnung in den Spendendschungel" zu bringen.

Grundvoraussetzung um überhaupt in die Liste der Begünstigten zu kommen ist, dass die Institution bereits "drei Jahre im Geschäft" sei, wie Pröll erläuterte. Zusätzlich würden nur Spenden aber nicht Mitgliedsbeiträge begünstigt. Für den Spender soll klar einsehbar sein, ob er mit seiner Zahlung steuerlich profitieren könne. Laut Pröll wird eine Liste mit jenen Organisationen öffentlich aufgelegt, bei denen eine Absetzbarkeit der Spenden möglich ist.

Steuerbonus orientiert sich am Einkommen
Der mit der geplanten Absetzbarkeit von "mildtätigen" Spenden mögliche Steuerbonus wird mit der Höhe des Einkommens steigen. Je mehr jemand verdient, desto mehr kann er sich ab nächstem Jahr auch vom Fiskus für eine Spende zurückholen. Der konkrete Bonus hängt von der jeweiligen Steuerklasse ab.

Den Bonus lukrieren können nur Personen, die auch Steuern zahlen, das sind Erwerbstätige ab einem Bruttogehalt von 1.217 Euro sowie Pensionisten ab einem Bruttobezug von 1.055 Euro. Abgesetzt können jedenfalls bis zu maximal zehn Prozent des Einkommens werden. Für eine 100-Euro-Spende beträgt dann der Steuerbonus je nach Steuerklasse zwischen 36,5 und 50 Euro.

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