Bei Test gegen Nürnberg
Nach Randalen: 47 Rapid-Fans angeklagt
22.05.2014
Rapid-Hooligans müssen sich vor Gericht verantworten.
Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen nach einem Freundschaftsspiel des SK Rapid gegen den 1. FC Nürnberg hat die Staatsanwaltschaft Wien Anklage gegen 47 Rapid-Fans erhoben. In der 52 Seiten starken, der APA - Austria Presse Agentur vorliegenden Anklageschrift ist von einer "einzigartigen und bisher noch nicht da gewesenen Aggressions- und Gewaltbereitschaft der Täter" die Rede.
"Blanker Hass gegen Einsatzkräfte"
Nach dem Match war es am 7. September 2013 im und vor dem Hanappi-Stadion zu tumultartigen Szenen gekommen, die - wie Staatsanwältin Stefanie Schön schreibt - "offensichtlich aus blankem Hass gegen die Einsatzkräfte der Polizei bzw. 'Spaß an der Teilnahme von gewalttätigen Ausschreitungen'" stattfanden. Die Gewalttätigkeiten erstreckten sich über mehrere Stunden und drei Phasen: Zunächst wurde ab 18.25 Uhr der Süd/Ost-Eingang des Stadions zu stürmen versucht, ehe sich das Geschehen vor dem Süd/West-Eingang verlagerte, der erstürmt wurde. In der dritten Phase wurden ab 20.30 Uhr Polizeikräfte vor dem Haupteingang massiv attackiert und mit Steinen, Flaschen und über 13 bzw. 24 Kilogramm schweren Heurigenbänken und -tischen beworfen.
Landenfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung
Etliche Angeklagte gehören den Fangruppen "Ultras" und "Lords" an. Auch der Obmann des Vereins "Rechtshilfe Rapid" muss vor Gericht. Ebenfalls auf der Anklagebank Platz nehmen wird ein 21-Jähriger, gegen den ein separates Strafverfahren läuft, weil er an der Attacke auf den Austria Wien- und U19-Nationalspieler Valentin Grubeck beteiligt gewesen sein soll, der Anfang April von vermummten Rapid-Anhängern krankenhausreif geschlagen wurde.
Ein nicht unbeträchtlicher Teil der angeklagten Männer im Alter zwischen 20 und 43 war bereits bei dem gewalttätigen Vorgehen gegen Einsatzkräfte am Wiener Westbahnhof im Mai 2009 aufgefallen. Trotz rechtskräftiger Verurteilungen sollen sie sich dessen ungeachtet neuerlich wissentlich an der Zusammenrottung einer Menschenmenge beteiligt haben, die darauf abzielte, Körperverletzungen oder schwere Sachbeschädigungen zu begehen. Sämtlichen Angeklagten wird Landfriedensbruch vorgeworfen, viele von ihnen müssen sich zusätzlich wegen Körperverletzung, schwerer Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten, wobei es bei einigen beim Versuch geblieben sein soll.
Ex-Ultras-Boss Oliver nicht angeklagt
Nicht zur Anklage gebracht wurde allerdings der ehemalige "Ultras"-Chef Oliver P., der nach mehrwöchiger U-Haft am 31. März auf Anordnung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) auf freien Fuß gesetzt worden war, weil nach Ansicht des Drei-Richter-Senats in diesem Fall "kein von der Staatsanwaltschaft angenommenes gewaltsames bzw. tätliches Vorgehen des Beschuldigten" gegeben war.
Wann und in welcher Form - es scheint fraglich, ob 47 Angeklagte und ihre Verteidiger im Großen Schwurgerichtssaal ausreichenden Platz finden - die Verhandlung stattfinden wird, steht noch nicht fest. Den Prozess wird Richterin Michaela Röggla-Weiss leiten.